Falls Sie erkranken oder aus einem anderen Grund an der Heimunterbringung nicht teilnehmen können, dann informieren Sie bitte unverzüglich die Schule ODER melden Sie sich mit WebUntis unter Angabe des Grundes als abwesend. Geben Sie bei einer Krankmeldung an, ob und ggf. wann Sie im Heim anreisen werden.
Hier wird immer am Donnerstag vor Beginn des Blocks veröffentlicht, welche Klassen in welchem Heim übernachten. Die Schüler der B 6 sind wie folgt untergebracht:
Heimunterbringung ab 18.11.24
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Jugendhotel
Kolpinghaus
Glockenhof
Marienheim
WMK 11C
(m/d) bis 29.11.
(w/d) bis 29.11.
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WMK 10A
(m/d) bis 29.11.
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(w/d) bis 29.11.
WBH 10
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(w/d) bis 29.11.
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Heimunterbringung ab 18.11.24
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Marienheim
Wetzendorf
Glockenhof
Kolpinghaus
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(w = weiblich, m = männlich, d = divers)
Hinweise zur Unterbringung in der Jugendherberge und im A&O Hostel
Eine Sonntagsanreise ist in beiden Einrichtungen möglich.
Schülerinnen und Schüler erhalten in beiden Einrichtungen kein Abendessen. Daher zahlen die Schülerinnen und Schüler keinen Eigenanteil und bekommen einen Verpflegungszuschuss ausgezahlt.
Es können leider keine Wünsche bezüglich der Unterbringung berücksichtigt werden. Die Zimmereinteilung wird nach den geltenden Hygienevorschriften vorgenommen. Eine Vermischung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Schulen wird vermieden und die Verteilung erfolgt nach freien Kapazitäten. Es wird gebeten diesbezügliche keine telefonischen Anfragen zu stellen.
Fragen und Anworten zur Heimunterbringung
für Schüler-/-nnen bzw. Erziehungsberechtigte zur Heimunterbringung während der Blockbeschulung.
Wer hat einen Anspruch auf Unterbringung in einem Wohnheim?
Einen Anspruch auf Unterbringung in einem Wohnheim haben Sie als Blockschüler/-in nur dann, wenn die schulbedingte Abwesenheit von zu Hause bei Benutzung regelmäßig fahrender Verkehrsmittel mehr als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnort und Berufsschule (hin und zurück) mehr als drei Stunden beträgt.
Wann muss der Antrag auf Heimunterbringung gestellt werden?
Der Antrag auf Heimunterbringung muss rechtzeitig gestellt werden (mindestens 10 Werktage vor Blockbeginn), da sonst eine Unterbringung nicht gewährleistet werden kann. Eine Bestätigung über die Aufnahme bzw. Absage ergeht Ihnen im Vorfeld in schriftlicher Form zu.
Bitte geben Sie diesen Antrag vollständig ausgefüllt rechtzeitig im Sekretariat der Berufsschule ab. Unvollständig ausgefüllte und verspätet abgegebene Anträge können nicht bearbeitet werden.
Was ist, wenn ich für einen Block keine Heimunterbringung benötige?
Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Wird der beantragte und zugewiesene Heimplatz von Ihnen ohne entsprechende rechtzeitige Abmeldung (10 Werktage vor Blockbeginn) und ohne zwingenden Grund nicht angenommen, so sind Sie für die entstehenden Heimkosten regresspflichtig. Eine Abmeldung von der Heimunterbringung während des laufenden Schuljahres ist nicht möglich.
Welche Regelungen gelten für Umschüler mit Umschulungsvertrag?
Umschüler mit einem Umschulungsvertrag für einen anerkannten Ausbildungsberuf haben das Recht, am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen. Durchlaufen Sie eine solche Umschulungsmaßnahme, müssen Sie sich selber um eine Unterbringung kümmern.
Welche Regelungen gibt es für Berufschüler/-innen mit außerbayerischem Ausbildungsort?
Minderjährige Berufsschüler/-innen mit außerbayerischem Ausbildungsort (Selbstzahler) werden bis zur ihrer Volljährigkeit von der Stadt Nürnberg für die Heimunterbringung vermittelt. Die anfallenden Unterbringungskosten sind direkt zum Ende des Blockes im Heim zu zahlen. Dies gilt auch in Krankheitszeiten während einer gebuchten Unterbringungszeit. Bei der zuständigen Stelle der Bezirksregierung Ihres Bundeslandes können Sie einen Zuschuss zu den angefallenen Kosten beantragen.
Wann erfahre ich, in welchem Heim ich untergebracht bin?
Am Donnerstag vor Blockbeginn können Sie bei Ihrer zuständigen Schule erfragen, in welchem Heim Sie untergebracht sind bzw. auf der Homepage der Schule nachlesen.
Kann ich mir ein bestimmtes Heim aussuchen?
Nein. Einen Anspruch auf einen Heimplatz in einem ganz bestimmten Wohnheim haben Sie nicht.
Welche Kosten enstehen für mich?
Die Kosten für die Heimunterbringung und Verpflegung für berufsschulpflichtige und berufsschulberechtigte Schüler/-innen tragen anteilig der Freistaat Bayern, Ihre Heimatgemeinde und die Stadt Nürnberg. Für Sie verbleibt ein Eigenanteil an den Verpflegungskosten von z.Zt. 5,10 € je Verpflegungstag. Diesen Betrag müssen Sie zu Beginn eines jeden Unterrichtsblockes im Heim direkt bezahlen. Sollte eine Erhöhung der Verpflegungskosten notwendig werden, benachrichtigen wir Sie rechtzeitig.
Was gibt es noch zu beachten?
In den von der Stadt Nürnberg angemieteten Wohnheimen müssen Sie sich an die jeweilige Hausordnung halten! Bei groben Verstößen müssen Sie mit dem Ausschluss von der Heimunterbringung rechnen.
welche zum ersten Mal im Marienheim untergebracht sind: Auf unserer Website findest du einige Formulare (siehe Link unten). Diese bitte ausdrucken und am Anreisetag ausgefüllt am Empfang abgeben.
Anreise am Sonntag von 19:00 - 22:00 Uhr Montag bis Donnerstag bis 22:00 Uhr Bei einer Sonntagsanreise zwischen 22:00 - 0:00 Uhr wird ein Aufschlag von 30,00 € pro Person erhoben. Bei einer Sonntagsanreise zwischen 0:00 - 3:00 Uhr wird ein Aufschlag von 50,00 € pro Person erhoben.