Informationen zur Heimunterbringung bei Blockunterricht

Wichtiger Hinweis

Falls Sie erkranken oder aus einem anderen Grund an der Heimunterbringung nicht teilnehmen können, dann informieren Sie bitte unverzüglich die Schule ODER melden Sie sich mit WebUntis unter Angabe des Grundes als abwesend. Geben Sie bei einer Krankmeldung an, ob und ggf. wann Sie im Heim anreisen werden.

Telefon: 09 11 / 2 31 - 87 83
Telefax: 09 11 / 2 31 - 87 81

Aktuelle Heimunterbringungen

Hier wird immer am Donnerstag vor Beginn des Blocks veröffentlicht, welche Klassen in welchem Heim übernachten. Die Schüler der B 6 sind wie folgt untergebracht:

Heimunterbringung ab 07.01.2025
-------------JugendhotelKolpinghausMarienheimGlockenhofheim
WBH 10---------------------------------------(w/d)
bis 17.01.
WMK 11A-------------(m/w/d)
bis 17.01.
--------------------------
WMK 12B-------------(m/w/d)
bis 17.01.
--------------------------
MTW 10-------------(m/d)
bis 17.01.
--------------------------
GVM 10A-------------(m/w/d)
bis 10.01.
--------------------------
GVM 12B(m/w/d)
bis 10.01.
---------------------------------------
MGF11--------------------------(w/d)
bis 10.01.
-------------
Heimunterbringung ab 07.01.2025
-------------Pension Hofmann
(Oberasbach)
WetzendorfGlockenhofKolpinghaus
-----------------------------------------------------------------

(w = weiblich, m = männlich, d = divers)

Hinweise zur Unterbringung in der Jugendherberge und im A&O Hostel

Eine Sonntagsanreise ist in beiden Einrichtungen möglich.

Schülerinnen und Schüler erhalten in beiden Einrichtungen kein Abendessen. Daher zahlen die Schülerinnen und Schüler keinen Eigenanteil und bekommen einen Verpflegungszuschuss ausgezahlt.

Es können leider keine Wünsche bezüglich der Unterbringung berücksichtigt werden. Die Zimmereinteilung wird nach den geltenden Hygienevorschriften vorgenommen. Eine Vermischung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Schulen wird vermieden und die Verteilung erfolgt nach freien Kapazitäten. Es wird gebeten diesbezügliche keine telefonischen Anfragen zu stellen.

Fragen und Anworten zur Heimunterbringung

für Schüler-/-nnen bzw. Erziehungsberechtigte zur Heimunterbringung während der Blockbeschulung.

Wer hat einen Anspruch auf Unterbringung in einem Wohnheim?

Einen Anspruch auf Unterbringung in einem Wohnheim haben Sie als Blockschüler/-in nur dann, wenn die schulbedingte Abwesenheit von zu Hause bei Benutzung regelmäßig fahrender Verkehrsmittel mehr als zwölf Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnort und Berufsschule (hin und zurück) mehr als drei Stunden beträgt.

Wann muss der Antrag auf Heimunterbringung gestellt werden?

Der Antrag auf Heimunterbringung muss rechtzeitig gestellt werden (mindestens 10 Werktage vor Blockbeginn), da sonst eine Unterbringung nicht gewährleistet werden kann. Eine Bestätigung über die Aufnahme bzw. Absage ergeht Ihnen im Vorfeld in schriftlicher Form zu.

Bitte geben Sie diesen Antrag vollständig ausgefüllt rechtzeitig im Sekretariat der Berufsschule ab. Unvollständig ausgefüllte und verspätet abgegebene Anträge können nicht bearbeitet werden.

Was ist, wenn ich für einen Block keine Heimunterbringung benötige?

Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Wird der beantragte und zugewiesene Heimplatz von Ihnen ohne entsprechende rechtzeitige Abmeldung (10 Werktage vor Blockbeginn) und ohne zwingenden Grund nicht angenommen, so sind Sie für die entstehenden
Heimkosten regresspflichtig. Eine Abmeldung von der Heimunterbringung während des laufenden Schuljahres ist nicht möglich.

Welche Regelungen gelten für Umschüler mit Umschulungsvertrag?

Umschüler mit einem Umschulungsvertrag für einen anerkannten Ausbildungsberuf haben das Recht, am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen. Durchlaufen Sie eine solche Umschulungsmaßnahme, müssen Sie sich selber um eine Unterbringung kümmern.

Welche Regelungen gibt es für Berufschüler/-innen mit außerbayerischem Ausbildungsort?

Minderjährige Berufsschüler/-innen mit außerbayerischem Ausbildungsort (Selbstzahler) werden bis zur ihrer Volljährigkeit von der Stadt Nürnberg für die Heimunterbringung vermittelt. Die anfallenden Unterbringungskosten sind direkt zum Ende des Blockes im Heim zu zahlen. Dies gilt auch in Krankheitszeiten während einer gebuchten Unterbringungszeit. Bei der zuständigen Stelle der Bezirksregierung Ihres Bundeslandes können Sie einen Zuschuss zu den angefallenen Kosten beantragen.

Wann erfahre ich, in welchem Heim ich untergebracht bin?

Am Donnerstag vor Blockbeginn können Sie bei Ihrer zuständigen Schule erfragen, in welchem Heim Sie untergebracht sind bzw. auf der Homepage der Schule nachlesen.

Kann ich mir ein bestimmtes Heim aussuchen?

Nein. Einen Anspruch auf einen Heimplatz in einem ganz bestimmten Wohnheim haben Sie nicht.

Welche Kosten enstehen für mich?

Die Kosten für die Heimunterbringung und Verpflegung für berufsschulpflichtige und berufsschulberechtigte Schüler/-innen tragen anteilig der Freistaat Bayern, Ihre Heimatgemeinde und die Stadt Nürnberg. Für Sie verbleibt ein Eigenanteil an den Verpflegungskosten von z.Zt. 5,10 € je Verpflegungstag. Diesen Betrag müssen Sie zu
Beginn eines jeden Unterrichtsblockes im Heim direkt bezahlen. Sollte eine Erhöhung der Verpflegungskosten notwendig werden, benachrichtigen wir Sie rechtzeitig.

Was gibt es noch zu beachten?

In den von der Stadt Nürnberg angemieteten Wohnheimen müssen Sie sich an die jeweilige Hausordnung halten! Bei groben Verstößen müssen Sie mit dem Ausschluss von der Heimunterbringung rechnen.


Informationen zu den Heimen

IN VIA Nürnberg e.V.

Marienheim

Harmoniestraße 16

90489 Nürnberg


Anreise am Sonntag bis 22:00 Uhr
Montag bis Donnerstag bis 20:00 Uhr

Telefon 09 11 / 58 68 690


Wichtige Information für neue Heimschülerinnen,

welche zum ersten Mal im Marienheim untergebracht sind: Auf unserer Website findest du einige Formulare (siehe Link unten). Diese bitte ausdrucken und am Anreisetag ausgefüllt am Empfang abgeben.



Jugendwohnheim Glockenhof

Glockenhofstraße 14

90478 Nürnberg


Anreise am Sonntag von 19:30 - 21:30 Uhr
Montag bis spätestens 17:30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 16:00 bis 22:00 Uhr

Telefon 09 11 / 94 44 510


Kolpinghaus Nürnberg e.V.

Kolpinggasse 23 - 27

90402 Nürnberg


Anreise am Sonntag bis 22:00 Uhr
Montag bis Donnerstag bis 22:00 Uhr

Telefon 09 11 / 20 69 20


Jugendhotel

Rathsbergstraße 300

90411 Nürnberg


Anreise am Sonntag von 19:00 - 22:00 Uhr
Montag bis Donnerstag bis 22:00 Uhr
Bei einer Sonntagsanreise zwischen 22:00 - 0:00 Uhr wird ein Aufschlag von 30,00 € pro Person erhoben.
Bei einer Sonntagsanreise zwischen 0:00 - 3:00 Uhr wird ein Aufschlag von 50,00 € pro Person erhoben.

Telefon 09 11 / 52 16 092


Bauindustriezentrum Wetzendorf


Jugendherberge Nürnberg

Burg 2

90403 Nürnberg


Sonntagsanreise möglich
Montag bis Donnerstag bis 22:00 Uhr

Gebuchte Schülerinnen und Schüler müssen keinen Eigenanteil in Höhe von 5,10 Euro pro Tag bezahlen, da keine Vollverpflegung erfolgt.

Die Stadt Nürnberg zahlt nach den gesetzlichen Vorschriften hier pro Tag 3,60 Euro aus.

Telefon 09 11 / 230 936 0


A&O Hostel Nürnberg

Bahnhofstraße 13

90402 Nürnberg


Sonntagsanreise möglich


Bauindusriezentrum Wetzendorf

Parlerstraße 67

90425 Nürnberg


Anreise am Sonntag von 20:00 bis 22:00 Uhr
Montag bis Donnerstag bis 22:00 Uhr

Telefon 09 11 / 99 34 347


Don Bosco Jugendwerk Nürnberg

Don-Bosco-Straße 2

90429 Nürnberg


Anreise am Sonntag von 18:00 bis 22:00 Uhr
Montag bis Donnerstag bis 22:00 Uhr

Telefon 09 11 / 93 17 90

Telefax 09 11 / 93 17 935


Kontakt

Sekretariat (Tel.: 231 -8783, -8780, -8777)

Antrag auf Heimunterbringung

Preview Antrag Heimunterbringung
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/berufsschule_6/heimunterbringung.html>