Ausbildung
Die Medizinische Fachangestellte ist die erste Kontaktperson der Patientinnen und Patienten in der Praxis. Ihre Mimik und Gestik, ihre Worte und ihr Verhalten im Umgang mit kranken Menschen - die Hilfe und Zuspruch erwarten - sind wesentlich für den ersten Eindruck von einer Arztpraxis.
Neben ihrer persönlichen Haltung und ihrem Einfühlungsvermögen ist zugleich ihre Sach- und Handlungskompetenz gefordert:
- im Mitwirken bei den diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (Assistenz),
- bei Laboruntersuchungen
- im Umgang mit den medizinischen Geräten, Apparaten und Instrumenten,
- beim Beschaffen und Bereithalten des Sprechstundenbedarfs, der Arznei- und Verbandmittel, der Impfstoffe und dgl.,
- in der Organisation und Bewältigung der gesamten kaufmännischen Tätigkeiten und Verwaltungsarbeiten, insb. der Kassen- und Privatabrechnung
Die Berufsausbildung dauert i. d. R. drei Jahre. Sie findet „dual“ statt, d. h. in der Praxis und in der Berufsschule. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der bei der Bayerischen Landesärztekammer einzureichen ist.
Nach Abschluss der Berufsausbildung bieten sich vielfältige Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten an.
Die Bayerische Landesärztekammer informiert unter: siehe Link unten.