Der Unterricht der TFA
Wissenswertes zum Unterricht
Tiermedizinische Fachangestellte besuchen im 1. Ausbildungsjahr (10. Klasse) an 1 ½ Tagen die Berufsschule (1 ganzer Tag + 1 Vormittag), im 2. und 3. Ausbildungsjahr (11. und 12. Klasse) an einem ganzen Tag (7.45 Uhr bis 15.45 Uhr).
Die allgemein bildenden Fächer Deutsch, Sozialkunde und Religionslehre/Ethik werden je eine Unterrichtsstunde pro Woche unterrichtet, in der 10. und 11. Kl. wird jeweils eine Stunde berufsbezogener Englischunterricht erteilt.
Der berufsbezogene Unterricht findet in den Fächern Behandlungsassistenz (Tiermedizin, Labor und Abrechnung) und Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse (Praxisverwaltung und Datenverarbeitung) statt; das Zeitmaß ist hier wesentlich höher, teils bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche.
Diese berufsbezogenen Fächer sind in folgende Lernfelder gegliedert:
Unterrichtsfach | 10. Jahrgangsstufe | 11. Jahrgangsstufe | 12. Jahrgangsstufe |
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Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse (BOV) | LF 1 Mitgestaltung der eigenen Berufsausbildung | LF 8 Praxisabläufe organisieren | LF 12 Praxisprozesse im Team planen und gestalten |
Orientierung im Gesundheits- und Veterinärwesen | Mitwirkung bei Marketingmaßnahmen | ||
LF 2 Patienten und Klien-ten empfangen und bis zur Behandlung begleiten | |||
LF 5 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter beschaffen und verwalten | |||
Behandlungsassistenz (BA) | LF 3 Bei der Verhütung und Erkennung von Infektionskrankheiten mitwirken | LF 7 Mitwirkung bei d.Diagnostik und d.Therapie (Harn- u.Verdauungstraktes) | LF 10 Assistenz bei operativen Eingriffen, das Tier post-operativ betreuen |
Abrechnung erbrachter Leistungen | Abrechnung erbrachter Leistungen | ||
LF 4 Zwischenfällen vor-beugen und in Not-fallsituationen Hilfe leisten | LF 9 Klienten beraten und betreuen | LF 11 Bei der Diagnostik und der Therapie (Bewegungsapparates) mitwirken | |
Durchführung von Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen | |||
LF 6 Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Haut mitwirken | |||
Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Sinnesorgane mitwirken |
Tiermedizinische Fachangestellte benötigen neben tiermedizinischen und öko-nomischen Fachkenntnissen eine hohe Sozial-, Personal-, Team- und Kommuni-kationskompetenz. Damit wird das Fundament gelegt, um adäquat mit ihren Patienten umgehen und ein Vertrauensverhältnis zu den Tierhaltern aufbauen zu können. Gleichzeitig werden damit auch die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die bzw. der Auszubildende mit ihrer/seiner Persönlichkeit in das Team der PraxismitarbeiterInnen einfügen kann.
Um unsere Schülerinnen bestmöglich auf ihre berufliche Tätigkeit vorzubereiten, legen die Lehrkräfte der B 8 in ihrer Unterrichtsgestaltung daher ein besonderes Gewicht auf
1. ein solides Grundwissen,
2. selbständiges Handeln, bezogen auf fachliche und soziale Kompetenzen,
3. eigenverantwortliches Lernen, auch in Partner- und in Gruppenarbeit
4. team- und kundenorientierte angemessene Kommunikation,
5. ausreichende Beherrschung von Standard- und Praxissoftware.
Hinweise zur Verkürzung der Ausbildungszeit
- Bei verkürzter Ausbildungszeit auf 2,5 Jahre (AbiturientInnen) beginnt der Unterricht in der 10. Klasse. Teile der 11. und/oder der 12. Klasse müssen sich diese Auszubildenden selbstständig aneignen.
- Vorgezogene Abschlussprüfung wegen guter Leistungen Auszubildende Tiermedizinische Fachangestellte können die Abschlussprüfung der Bayerischen Landestierärztekammer (BLTK) um ein halbes Jahr vorziehen, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen: - Notendurchschnitt von 2,0 in Behandlungsassistenz, Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse und Sozialkunde, wobei in diesen Fächern keine Note schlechter als 3 sein darf; - Bewertung der Leistungen in der Tierarztpraxis mit mind. 2,0; - Ergebnis der Zwischenprüfung mit mind. 2,0
- Bei späterem Ausbildungsbeginn (jeweils ab dem 02. Oktober) kann die Abschlussprüfung nach drei Jahren regelmäßig nicht im Sommer, sondern erst ein halbes Jahr später („Winterprüfung“) absolviert werden. In diesem Ausnahmefall verlängert sich auch der Berufsschulbesuch nach der 12. Klasse um ein halbes Jahr, es sei denn, nachgewiesene gute Leistungen erlauben die vorgezogene Abschlussprüfung (siehe oben).
- Bei nicht bestandener Abschlussprüfung im Sommer muss die BS bei Verlängerung der Ausbildungszeit weiterhin besucht werden.