Prüfungen des Augenoptikers

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1 der Gesellenprüfung wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt und besteht aus dem Prüfungsbereich Instandsetzung von Sehhilfen.

Teil 2 der Gesellenprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit abgelegt und besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:

  • Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille
  • Augenoptische Versorgung
  • Auge und Sehhilfe
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

In beiden Prüfungsbereichen erfolgen schriftliche Prüfungen.
Prüfende Stelle: Handwerkskammer

Infos der Handwerkskammer!

Hier gelangen Sie zu den Prüfungsterminen GP1 und GP2 der HWK-Mittelfranken.

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