Prüfungen des Augenoptikers
Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen.
Teil 1 der Gesellenprüfung wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt und besteht aus dem Prüfungsbereich Instandsetzung von Sehhilfen.
Teil 2 der Gesellenprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit abgelegt und besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
- Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille
- Augenoptische Versorgung
- Auge und Sehhilfe
- Wirtschafts- und Sozialkunde
In beiden Prüfungsbereichen erfolgen schriftliche Prüfungen.
Prüfende Stelle: Handwerkskammer
Infos der Handwerkskammer!
Hier gelangen Sie zu den Prüfungsterminen GP1 und GP2 der HWK-Mittelfranken.