Eingangsbereich mit Menschen, die sich unterhalten

Berufliche Schule Direktorat 8

Prüfungen des Augenoptikers

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1 der Gesellenprüfung wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt und besteht aus dem Prüfungsbereich Instandsetzung von Sehhilfen.

Teil 2 der Gesellenprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit abgelegt und besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:

    • Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille
    • Augenoptische Versorgung
    • Auge und Sehhilfe
    • Wirtschafts- und Sozialkunde

    In beiden Prüfungsbereichen erfolgen schriftliche Prüfungen.
    Prüfende Stelle: Handwerkskammer