Migrations- und Asylpolitik

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine, Umweltkatastrophen und zahlreiche Konflikte sorgen erneut dafür, dass unzählige Menschen aus ihrer Heimat flüchten und in Europa Zuflucht vor Gewalt und Zerstörung suchen. Dies stellt die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen.

Das EUROPE DIRECT Nürnberg informiert hier zur gemeinsamen europäischen Migrations- und Asylpolitik. Darüber hinaus werden praktische Informationen zur Flüchtlingshilfe in Nürnberg zur Verfügung gestellt.


Entwicklungen in der europäischen Migrations- und Asylpolitik

Seit den 1990ern regelt das sogenannte Dublin-Abkommen, beziehungsweise seit 2003 die Dublin-Verordnung, das Aufenthaltsrecht in der EU. Es besagt, dass Asylsuchende in dem EU-Mitgliedstaat, den sie als erstes betreten, ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Diese Regelung gilt bis heute. Südliche Mitgliedstaaten mit einer EU-Außengrenze sind daher mit der Aufnahme einer Großzahl an Geflüchteten sowie der Abwicklung derer Asylverfahren konfrontiert. Mit der Dublin-Reform (2016) sollte diese Aufgabe auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden. Eine Einigung wurde in der Vergangenheit jedoch nicht erzielt.

Die Europäische Kommission hat daher im September 2020 ein neues Migrations- und Asylpaket vorgeschlagen, das der Neuausrichtung und Modernisierung der europäischen Migrations- und Asylpolitik dient. Das Paket besteht aus mehreren Legislativvorschlägen. Kerninhalte sind bessere und schnellere Verfahren in einem gemeinsamen europäischen Migrationsmanagement und die Schaffung eines Gleichgewichts in der Aufteilung und Verantwortlichkeit für die Geflüchteten. Ein weiterer Teil des Gesetzespakets ist ein integriertes europäisches Grenzmanagement. Damit sollen die EU-Außengrenzen besser geschützt und der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen gewährleistet werden. Es sollen legale Migrationswege entwickelt, Geflüchtete besser integriert und Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern vertieft werden.

Im Dezember 2023 konnte eine politische Einigung zu fünf zentralen Vorschlägen des Pakets getroffen werden. Darunter unter anderem die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, welche das Dublin-System ersetzen und einen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten einführen wird, sowie die Asylverfahrensordnung, mit der ein gemeinsames Asylverfahren geschaffen wird. Weitere Einigungen betrafen die Screening-Verordnung, mit der einheitliche Vorgaben zur Identifizierung von Drittstaatsangehörigen getroffen werden, die Errichtung einer gemeinsamen Datenbank (Eurodac-Verordnung) sowie eine Verordnung zur Bewältigung von Krisen und Situationen höherer Gewalt.

Die formale Annahme des Asyl- und Migrationspakets durch das Europäische Parlament erfolgte am 10. April 2024, die Billigung durch den Rat der EU erfolgte am 14. Mai 2024. Die Rechtsinstrumente des Pakets traten sodann am 11. Juni 2024 in Kraft und werden nach zwei Jahren, das heißt ab dem 12. Juni 2026, zur Anwendung gelangen. Eine Ausnahme bildet die Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen, die bereits ab 12. Juni 2024 Anwendung findet.

Daneben wurden einige Reformelemente des Asyl- und Migrationspakets bereits umgesetzt. Im Januar 2022 nahm die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ihre Arbeit auf und ersetzt das ehemalige Europäische Unterstützungsbüro für Asylanfragen (EASO). Mit der Aufwertung zur Agentur können die Mitgliedstaaten fortan besser technisch und operativ unterstützt werden. Anträge auf internationalen Schutz können beispielsweise einheitlicher geprüft werden.


Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Seit Februar 2022 ist die Europäische Union Ziel vieler Menschen aus der Ukraine, die aufgrund des russischen Angriffskriegs aus ihrer Heimat fliehen. Für Geflüchtete aus der Ukraine hat die Europäische Union am 4. März 2022 ein gesondertes, schnelleres Verfahren zum Flüchtlingsschutz eingesetzt. Die Massenzustrom-Richtlinie bietet ukrainischen Geflüchteten in der gesamten Europäischen Union unbürokratischen Schutz, eine Arbeitserlaubnis und ermöglicht den sofortigen Zugang zu Sprachkursen. Bis Januar 2023 erhielten bereits über vier Millionen ukrainische Geflüchtete vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Unter den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete fallen folgende Maßnahmen:

• Aufenthaltsrecht
• Zugang zum Arbeitsmarkt
• Zugang zu Wohnraum
• Sozialhilfe
• medizinische Hilfe

Der Schutzstatus gilt aktuell bis 4. März 2026. Mit dieser vorübergehenden Regelung soll der Druck auf die nationalen Asylsysteme verringert werden. Außerdem unterstützt die Europäische Union die Mitgliedstaaten bei der Aufnahme geflüchteter Menschen mit finanziellen und technischen Mitteln und beim Grenzmanagement.


Was tut die Stadt Nürnberg?

Die beim Sozialamt der Stadt Nürnberg eingerichtete Fachstelle für Flüchtlinge ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Migration und Asyl. Ein Leitfaden zum Ankommen in Nürnberg mit allen hilfreichen Kontakten und Informationen zu Aufenthalt, Unterkunft, Kinderbetreuung und vielem mehr finden Sie auf deren Website. Dort finden Sie ebenfalls Informationen, wenn Sie in Nürnberg selbst Geflüchtete unterstützen möchten, ob mit ehrenamtlicher Tätigkeit oder Sachspenden.


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