Nuernberg, 02. Oktober 2008: Burgberg im Herbst (Foto: Ralf Schedlbauer/ Stadt Nuernberg).

Europabüro Nürnberg

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Wählen in Nürnberg

Sinnweltturm und Wahlurne mit dem Schriftzug "Toolbox zur Europawahl", Bild © EUROPE DIRECT Nürnberg

Wer darf wählen?

Sie dürfen bei der Europawahl wählen, wenn Sie

  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • 16 Jahre oder älter sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der anderen EU-Mitgliedstaaten einen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (zum Beispiel durch ein Gerichtsurteil).

Zuständig für Fragen rund um das Wahlrecht bei der Europawahl ist die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben beziehungsweise zuletzt vor dem Fortzug ins Ausland hatten.

Flowchart zu Wählen als EU-Bürgerin / EU-Bürger in Nürnberg bei der Europawahl 2024, Bild © Europabüro mit EUROPE DIRECT Nürnberg

Wie können Sie wählen?

Wählen können Sie entweder am 9. Juni 2024 direkt im Wahllokal oder per Briefwahl. Die Briefwahl müssen Sie beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in Kürze beim Wahlamt der Stadt Nürnberg.