Wer darf wählen?
Sie dürfen bei der Europawahl wählen, wenn Sie
-
die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
-
16 Jahre oder älter sind,
-
seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der anderen EU-Mitgliedstaaten einen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten und
-
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (zum Beispiel durch ein Gerichtsurteil).
Zuständig für Fragen rund um das Wahlrecht bei der Europawahl ist die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben beziehungsweise zuletzt vor dem Fortzug ins Ausland hatten.
Deutsche mit Wohnsitz in Nürnberg
Wenn Sie bis zum 28. April 2024 Ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet haben, sind Sie automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann bis spätestens 19. Mai 2024 Ihre Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet.
Deutsche mit Wohnsitz im EU-Ausland
Sie leben im EU-Ausland (also einem der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten wie zum Beispiel Bulgarien, Griechenland, Rumänien oder Spanien) und haben aktuell keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet? Dann können Sie bei der Europawahl entscheiden, ob Sie in Deutschland oder in dem EU-Land, in dem Sie aktuell wohnen, wählen möchten. Sie dürfen aber nur in einem Land wählen!
- Wahl im EU-Ausland: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden vor Ort, wie Sie bei der Europawahl Ihre Stimme abgeben können. Denn es gelten die Bestimmungen Ihres aktuellen Wohnsitzlandes.
- Wahl in Deutschland: Sie müssen sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Falls Ihr letzter Hauptwohnsitz vor dem Wegzug ins Ausland Nürnberg war, können Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Nürnberg beantragen. Den Antrag müssen Sie bis spätestens 19. Mai 2024 per Post an das Wahlamt Nürnberg senden und dieser muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg
Das Antragsformular (inklusive Merkblatt) finden Sie unter untenstehendem Link. Sie erhalten dann Ihre Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet.
Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der EU
Sie leben in einem Staat außerhalb der EU und haben aktuell keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet? Dann können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ohne Unterbrechung in Deutschland gelebt und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück.
- Sie haben eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben und sind von ihnen betroffen. Bitte lesen Sie das Merkblatt zum Antrag, ob diese Bedingung von Ihnen erfüllt wird.
Sie müssen sich dann in jedem Fall ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Falls Ihr letzter Hauptwohnsitz vor dem Wegzug ins Ausland Nürnberg war, können Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Nürnberg beantragen. Den Antrag müssen Sie bis spätestens 19. Mai 2024 per Post an das Wahlamt Nürnberg senden und dieser muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg
Das Antragsformular (inklusive Merkblatt) finden Sie unter untenstehendem Link. Sie erhalten dann Ihre Wahlunterlagen per Post zugesendet.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Nürnberg
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten (also zum Beispiel von Bulgarien, Griechenland, Rumänien oder Spanien) und leben aktuell in Nürnberg? Dann können Sie bei der Europawahl entscheiden, ob Sie in Deutschland oder in dem EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie innehaben, wählen möchten. Sie dürfen aber nur in einem Land wählen!
- Wahl im EU-Ausland: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden vor Ort, wie Sie bei der Europawahl Ihre Stimme abgeben können. Denn es gelten die Bestimmungen Ihres Herkunftslandes.
- Wahl in Deutschland: Sie müssen im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen sein.
Falls Sie seit 1999 bereits für eine Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen waren, zwischenzeitlich nicht ins Ausland weggezogen waren und zum Stichtag am 28. April 2024 Ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet haben, erhalten Sie automatisch bis spätestens 19. Mai 2024 Ihre Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet.
Falls Sie noch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen Sie dies beim Wahlamt der Stadt Nürnberg beantragen. Den Antrag müssen Sie bis spätestens 19. Mai 2024 per Post an das Wahlamt Nürnberg senden und dieser muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg
Das Antragsformular (inklusive Merkblatt) finden Sie unter untenstehendem Link. Sie erhalten dann Ihre Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet.
Informationen zur Wahlteilnahme in anderen EU-Amtssprachen finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Wie können Sie wählen?
Wählen können Sie entweder am 9. Juni 2024 direkt im Wahllokal oder per Briefwahl. Die Briefwahl müssen Sie beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie in Kürze beim Wahlamt der Stadt Nürnberg.