Europäische Charta für die Gleichstellung
Im Jahr 2006 hat der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR) die "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene" ins Leben gerufen. Diese verpflichtende Grundsatzerklärung ist für viele Kommunen Europas ein wichtiges Instrument beim Vorantreiben der Gleichstellung vor Ort. Zwischenzeitlich wurde die Charta von mehr als 2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern unterzeichnet, davon 60 aus Deutschland. Im Jahr 2010 unterzeichnete auch die Stadt Nürnberg die Europäische Charta für die Gleichstellung.
Was heißt das konkret?
Mit der Unterzeichnung der Charta hat sich die Stadt Nürnberg dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen ihres Handelns zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ein wesentlicher Aspekt dabei sind die Gleichstellungsaktionspläne, die regelmäßig erstellt werden müssen. Mit tatkräftiger Unterstützung vieler Kolleg*innen aus der Stadtverwaltung erstellt die Gleichstellungsstelle in regelmäßigen Abständen diese Aktionspläne. Dabei wird die kommunale Gleichstellungsarbeit immer wieder an aktuelle Bedarfe angepasst: Für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft und eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung.
Gleichstellungsaktionspläne
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet die Stadt Nürnberg dazu in regelmäßigen Abständen Gleichstellungsaktionspläne zu erstellen.
Das klingt interessant?
Sie möchten mehr über die Europäische Charta für die Gleichstellung und den Rat der Gemeinden und Regionen Europas erfahren? Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links: