Ihre Fragen - unsere Antworten zu UVP und ergänzender Planfeststellung

Hier finden Sie weitere Informationen zum ergänzenden Planfeststellungsverfahren für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs (FSW) sowie zur Umweltverträglichkeitsprüfung, welche die Unterlagen des Verfahrens erläutern.


Die Umweltverträglichkeitsprüfung zum FSW

Umweltverträglichkeitsstudie oder -prüfung?

Die richtige Bezeichnung ist Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Da aber die Prüfung der Umweltverträglichkeit erst im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (z. B. Planfeststellung) durchgeführt wird, bezeichnet man die Unterlagen, die zur Prüfung eingereicht werden, gerne als Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Dies ist aber keine offizielle, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung. Korrekterweise wird der UVP-Bericht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit eingereicht. Daher wird im weiteren Text nur noch von UVP oder UVP-Bericht gesprochen.


Worum geht es in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)?

Die Aufgabe einer UVP ist in § 3 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) festgeschrieben: Sie dient der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter mit dem Ziel, eine wirksame Umweltvorsorge zu ermöglichen. Dabei wird die Öffentlichkeit beteiligt.
Die Schutzgüter gemäß § 2 Abs. 1 UVPG sind:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern

Der Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst neben dem eigentlichen Ausbauvorhaben auch den Umgriff der Zwischenlagerfläche an der Uffenheimer Straße.


Wer hat festgelegt, was genau in der UVP untersucht wird?

Am 29.07.2015 gab es einen sogenannten Scoping-Termin bei der Regierung von Mittelfranken. An diesem Termin nahmen neben der Stadt Nürnberg und den Fachbehörden (z. B. Wasserwirtschaftsamt, Umweltschutzamt) auch der Bund Naturschutz teil. Im Scoping-Termin wurden Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Untersuchung für die folgenden Bereiche festgelegt (gemäß § 15 UVPG):

  • Wasserwirtschaft
  • Straßenverkehr
  • Immissionsschutz / Lärm
  • Immissionsschutz / Luftreinhaltung
  • Naturschutz / Artenschutz
  • Denkmalschutz
  • Klimaschutz
  • Unfall- und Katastrophenschutz

Mit der Ausarbeitung des jetzt vorliegenden UVP-Berichts waren die Untersuchungen verbunden, die ohnehin aufgrund fachrechtlicher Vorgaben durchzuführen waren und die in der Planfeststellung von 2013 auch bereits durchgeführt worden sind. Aufgrund des inzwischen langen zeitlichen Abstands zum vorliegenden Planfeststellungsbeschluss war es jedoch erforderlich, die eingeholten Gutachten zu aktualisieren.


Welche Fachgutachten wurden aktualisiert?

  • Verkehrsgutachten
  • Schallgutachten
  • Luftschadstoffgutachten
  • Wasserwirtschaftliche Untersuchungen
  • Natur- / Artenschutz (umweltfachliche Untersuchungen zu Vögeln, Vegetation, Fauna, Fledermäusen, Nachtfaltern)
  • Stadtklimagutachten
  • Unfall- und Katastrophenschutz: Störfallgutachten und Gesamtsicherheitskonzept

In den Gutachten Verkehr, Schall (Lärm) und Luftschadstoffe werden die Auswirkungen des kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellwegs für das Jahr 2030 prognostiziert. Der Prognose liegen wiederum statistische Prognosewerte wie z. B. die Einwohnerzahlen im Jahr 2030 zugrunde. Alle Gutachten berücksichtigen auch die technischen Änderungen, die im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zur Genehmigung eingereicht werden.


Was bedeutet „Prognosebezugsfall“ bzw. „Planfall“ in den Gutachten?

Der Prognosebezugsfall betrachtet die Situation im Jahr 2030 ohne Ausbau Frankenschnellweg, also den derzeitigen Ausbauzustand des Frankenschnellwegs mit dem prognostizierten Verkehrsaufkommen für 2030.
Der Planfall betrachtet die Situation im Jahr 2030 mit Ausbau Frankenschnellweg und dem prognostizierten Verkehrsaufkommen für 2030.
Das prognostizierte Verkehrsaufkommen im Jahr 2030 beruht auf Berechnungen nach dem Verkehrsmodell DIVAN. Mehr dazu finden Sie im Verkehrsgutachten ab Seite 44.


Warum hat es so lange gedauert, bis der UVP-Bericht vorlag?

Die Erstellung der für die UVP erforderlichen Fachgutachten ist sehr zeitaufwändig. Um Pflanzen und Tiere erfassen zu können, bedarf es einer ganzen Vegetationsperiode. Für die Fachgutachten Verkehr, Lärm und Luft mussten jeweils eigene Modelle erstellt werden. Der Gutachter modelliert die zu untersuchenden Straßen einschließlich der dort befindlichen Gebäude. Die Untersuchungen umfassen nicht nur den Frankenschnellweg, sondern auch das städtische Straßennetz und die angrenzende A73 bis zur Anschlussstelle (AS) Erlangen-Eltersdorf. Das Verkehrsmodell bildet zusätzlich auch die an Nürnberg, Fürth und Erlangen angrenzenden Landkreise ab. Die Gutachten sollen nicht nur die derzeitigen Verhältnisse (den Bestand) abbilden, sondern prognostizieren, wie viel Verkehr im Jahr 2030 auf dem Frankenschnellweg fahren wird und welche Lärm- und Luftauswirkungen dieser Verkehr in 2030 erzeugt. Um eine gesicherte Prognose für die Zukunft abgeben zu können, sind eine große Anzahl statistischer Daten erforderlich wie z. B. Einwohner- und Beschäftigtenzahlen. Diese Daten werden von den statistischen Ämtern der Städte berechnet, was ebenfalls einen erheblichen Zeitaufwand erfordert.

In das Verkehrsmodell fließen auch die bis 2030 geplanten oder fertiggestellten Infrastrukturmaßnahmen ein, wie z. B. der Ausbau der Rothenburger Straße (Tiefes Feld) in Nürnberg, der 6-streifige Ausbau der Autobahnen A3, A6 und A73, die Ortsumfahrung Eltersdorf (Staatsstraße 2242), die Stadtumlandbahn (StUB) und die Verlängerung der U-Bahnlinie 3.

Verkehrsgutachten FSW Untersuchungsraum

Das Verkehrsmodell für das Verkehrsgutachten zum FSW bildet auch die an Nürnberg, Fürth und Erlangen angrenzenden Landkreise ab.

Die Gutachten betrachten nicht nur die Situation, die sich nach Fertigstellung des Frankenschnellwegs einstellen wird, sondern untersuchen auch die Auswirkungen während der Bauzeit. Es sind daher erheblich mehr Rechengänge erforderlich. Die einzelnen, hoch komplexen Berechnungsschritte bauen aufeinander auf und müssen nacheinander abgearbeitet werden. Man kann also nicht gleichzeitig mehrere Rechnungen parallel für verschiedene Szenarien zu unterschiedlichen Zeitpunkten berechnen lassen und die Ergebnisse anschließend zusammentragen.
Einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Fertigstellung der UVP für den Frankenschnellweg hatte auch die Entscheidung zur Stadtbahn nach Kornburg. Die Stadtbahn nach Kornburg war im Verkehrsmodell als eine bis 2030 geplante Maßnahme enthalten. Nachdem die Stadtbahn aufgrund des unerwartet schlechten Kosten-Nutzen-Faktors nicht gebaut werden wird, musste das Verkehrsmodell geändert und die Berechnungen wiederholt werden.


Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse der UVP informiert?

Unmittelbar nach Fertigstellung wurde der UVP-Bericht am 20. Februar 2019 in einer Pressekonferenz öffentlich vorgestellt. Der UVP-Bericht inklusive aller Gutachten ist Bestandteil des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens.


Ergebnisse des UVP-Berichts – Kurzfassung

Positive Umweltauswirkungen

Schutzgut

Auswirkungen

Mensch und menschliche Gesundheit

Die Lärmbelastung in den an den Frankenschnellweg angrenzenden Wohngebieten wird deutlich verringert.
Auf dem Tunneldeckel wird eine öffentliche erholungswirksame Park- bzw. Grünanlage geschaffen.

Wasser

Der Grundwasserhaushalt wird nach Fertigstellung des Tunnels aufgrund des Entfalls der vorhandenen Tiefenentwässerung unter dem jetzigen Frankenschnellweg verbessert.

Klima

Das Stadtklima wird durch die Begrünung des Tunneldeckels im Abschnitt Mitte verbessert.

Landschaft

Durch die Schaffung einer Park- bzw. Grünanlage auf dem Tunneldeckel wird das Ortsbild verbessert.

Keine oder geringfügige negative Umweltauswirkungen

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Auswirkungen

Die Luftschadstoffe nehmen geringfügig zu. Die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub werden jedoch an allen Wohngebäuden eingehalten.

Schutzmaßnahmen

Keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, da Grenzwerte eingehalten.

Während der Bauzeit des Frankenschnellwegs kommt es vorübergehend zu erhöhten Belastungen durch Luftschadstoffe, die aber unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

Keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, da Grenzwerte eingehalten.

Während der Bauzeit des Frankenschnellwegs kommt es
vorübergehend zu erhöhten Belastungen durch Straßenverkehrslärm.

Zusätzlicher passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster) für Wohngebäude an Straßen, die während der Bauzeit mit mehr Verkehr belastet werden.

Schutzgut Wasser

Auswirkungen

Die Grundwasserneubildung wird wegen der Versiegelung anthropogener (bereits durch den Menschen beeinflusster) Böden geringfügig verringert.

Schutzmaßnahmen

Entsiegelung von Flächen zur Wiederherstellung der Grundwasserneubildungsrate.

Schutzgut Boden / Fläche

Auswirkungen

Anthropogene Böden innerhalb von Bau- oder Verkehrsflächen werden geringfügig versiegelt und überbaut.

Schutzmaßnahmen

Umwandlung von Acker oder intensivem Wirtschaftsgrünland in extensiv genutzte Wiesen oder andere naturnähere Vegetationsformen.

Es werden keine bislang unverbauten Flächen zusätzlich verbraucht.

Keine Schutzmaßnahmen notwendig.

Schutzgut Sonstige Sachgüter

Auswirkungen

Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf sonstige Sachgüter, es gibt keine Erhöhung des Störfallrisikos.

Schutzmaßnahmen

Erhebliche negative Umweltauswirkungen

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Auswirkungen

Verlust von Lebensräumen.
Betroffen sind überwiegend störungsunempfindliche Arten, deren Lebensräume Bau- und Verkehrsflächen einschließen.

Schutzmaßnahmen

Schaffung neuer Lebensräume für Fauna und Flora entlang des Bahndammes sowie mit dem Gründeckel auf dem Tunnel.

Dies gilt nicht für den Nachtkerzenschwärmer. Für diesen sind artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes seiner Populationen erforderlich.

Entwicklung eines neuen Lebensraums für den Nachtkerzenschwärmer auf der dafür geeigneten Ausgleichsfläche im Bereich der Uffenheimer Straße. Damit werden die Voraussetzungen für die Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen geschaffen.

Schutzgut Wasser

Auswirkungen

Während der Bauzeit des Tunnels wird der Grundwasserhaushalt durch die Entnahme und die Absenkung von Grundwasser erheblich beeinträchtigt.

Schutzmaßnahmen

Installation und Betrieb eines Grundwasserbeobachtungsnetzes.

Dies kann auch ein gewisses Risiko für die Qualität des Grundwassers durch Verschleppung schadstoffbelasteter Grundwässer darstellen.

Errichtung von Abwehrbrunnen zur schadlosen Beseitigung mobilisierter Grundwasserschadstoffe.

Schutzgut Kulturelles Erbe

Auswirkungen

Die Erdbauten des Ludwig-Donau-Main-Kanals gehen verloren.

Schutzmaßnahmen

Keine Schutzmaßnahmen möglich.


Wer führt die UVP durch?

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) umfasst das gesamte Verfahren von der Erstellung des UVP-Berichtes über die Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit bis zur abschließenden Zulassungsentscheidung. Die Stadt Nürnberg als Vorhabenträgerin hat den UVP-Bericht zum Frankenschnellweg als Bestandteil der ergänzten Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Der UVP-Bericht ist damit in das ergänzende Planfeststellungsverfahren integriert. Die Regierung von Mittelfranken erarbeitet auf Grundlage des UVP-Berichtes, der behördlichen Stellungnahmen und den Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Ausbaus des FSW berücksichtigt wird.


Warum wird ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt?

Gegenstand des jetzt beantragten ergänzenden Planfeststellungsverfahrens ist zum einen die Prüfung der Umweltverträglichkeit des geplanten Ausbaus des Frankenschnellwegs. Zum anderen gibt es einige technische Planänderungen, die ins Verfahren eingebracht werden.
Ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren ist durchaus üblich, wenn es bei einer voranschreitenden Detailausarbeitung zu (technischen) Planänderungen eines Vorhabens kommt.


Das ergänzende Planfeststellungsverfahren

Welche technischen Planänderungen finden sich in den jetzt eingereichten Unterlagen?

  • Der Tunnel im Abschnitt Mitte wird auf 400 m Länge tiefer gelegt.
  • Die Ein- und Ausfahrt Südstadt verschiebt sich infolge der Tieferlegung des Tunnels.
  • Die Betriebsgebäude Mitte und Süd verschieben sich in ihrer Lage.
  • Das geplante unterirdische Regenrückhaltebecken entfällt; dafür wird ein oberirdisches Regenrückhaltebecken in Form eines offenen Erdbeckens errichtet.
  • Die Rohrbrücke der N-ERGIE lagert ebenerdig auf der Tunnelüberschüttung.
  • Die Eisenbahnüberführung Rothenburger Straße wird abgebrochen und neu gebaut (Maßnahme der DB AG).
  • Der Spartenkanal der N-ERGIE unter der Bahnstrecke und dem Frankenschnellweg westlich der Schwabacher Straße wird aufgeteilt in einen Düker DN 3000 für Wasser- und Fernwärmeleitungen und einen Medientunnel DN 1600 für Strom- und Telekommunikationsleitungen.
  • Zur Lagerung des Aushubmaterials für den Tunnelbau wird eine Zwischenlagerfläche an der Uffenheimer Straße während der Bauzeit eingerichtet.

Warum ist der Tunnel in der geänderten Planung tiefergelegt?

Geplant war, dass der Tunnel den Bahndamm oberflächennah auf einer Länge von rund 60 Metern mittels Rohrschirmverfahren (geschlossene Bauweise) quert. Im Zuge der weiteren Planung hat sich herausgestellt, dass durch die oberflächennahe Lage des Tunnels Setzungen im Gleisbereich entstehen, die ein Sicherheitsrisiko für den Schienenverkehr darstellen. Die Setzungen können auch mit großem baulichen Aufwand nicht vollständig vermieden werden, so dass ein Restrisiko für den Bahnbetrieb bestehen bleiben würde.

Die im Zuge der weiteren Planungen durchgeführten vertieften Baugrunduntersuchungen haben wesentlich detailliertere Erkenntnisse zu den anstehenden Bodenschichten geliefert. Daher wurde untersucht, ob durch eine Tieferlegung des Tunnels die Setzungen deutlich reduziert und die Sicherheit für den Bahnbetrieb während der Bauzeit somit erhöht werden können. Eine Reduzierung der Setzungen von über 50 Millimetern auf unter 19 Millimeter ist möglich, wenn der Tunnel komplett im anstehenden Sandstein (Festgestein) und nicht im Auffüllungsbereich des Bahndammes (Lockergestein) verlegt wird. Im Bereich des Bahndammes wird der Tunnel acht Meter tiefergelegt.

FSW Tunnel Gradiente alt und neu

Die Tieferlegung des Tunnels für den FSW bringt einige Vorteile mit sich.

Aktualisiert am 18.08.2024, 03:12 Uhr

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