Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Porträt eines fröhlich lachenden Mädchens mit Down Syndrom. Der Hintergrund ist unscharf, Wiese, Bäume.

Am 15. Dezember 2021 wurde der Erste Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nürnberg einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Der Aktionsplan umfasst etliche Maßnahmen und Aktionen.
Die Stadtratsvorlage enthält Grundinformationen zur Inklusion in Nürnberg, beschreibt Organisation, Beteiligte und Verfahren der Aktionsplanerstellung und stellt die geschäftsbereichsübergreifende Koordinierungsgruppe Inklusion der Stadtverwaltung vor.
Es folgen die Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt. Diese Darstellung umfasst bislang überwiegend Aktivitäten der Stadt Nürnberg. Diese betreffen beispielsweise bauliche Barrierefreiheit, aber auch barrierefreie Kommunikation durch die Verwendung Leichter Sprache oder eine eigene Website in Deutscher Gebärdensprache. Auf gleichberechtigte Teilhabe zielen etwa der Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Nürnberger Kindertageseinrichtungen, das Programm Barrierefrei Lernen am Nürnberger Bildungszentrum (inklusive Erwachsenenbildung) oder die Barrierefreiheit von Bürgerversammlungen ab. Die Vorlage beschreibt weiterhin die Finanzierung, speziell den für neue Vorhaben eingerichteten Verfügungsfonds mit einem Volumen von 625.000 Euro für die Jahre 2022 bis 2024 und die neu geschaffenen personellen Ressourcen zur Umsetzung von neuen Maßnahmen, das weitere Vorgehen sowie künftige Schwerpunktsetzungen.

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Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von den Vereinten Nationen 2006 verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Als einer der ersten Staaten ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Folgejahr. Sie ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert und ihre gleichberechtigte Teilhabe einfordert. 2011 legte die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung vor, der auch die Verpflichtung der Länder und Kommunen umfasst, eigene Aktionspläne zu erstellen. Im Jahr 2016 begann in Nürnberg die Entwicklung eines kommunalen Aktionsplans unter breiter Beteiligung von Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen, Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, Mitgliedern des Stadtrats, Expertinnen und Experten aus dem Bereich Inklusion sowie Vertreterinnen und Vertretern anderer Bereiche. Ein wichtiger Motor und Impulsgeber war und ist der Behindertenrat der Stadt Nürnberg.

Erster Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg:

Mann im Rollstuhl fährt auf eine Rampe zu, Frau mit Kinderwagen kommt ihm entgegen

Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK

Die Stadt Nürnberg fördert Projekte und Maßnahmen städtischer Geschäftsbereiche, Dienststellen und Eigenbetriebe, die einen Beitrag zur strukturellen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen leisten und sich in die grundsätzliche Ausrichtung der kommunalen Inklusionspolitik der Stadt Nürnberg einfügen. Projekte und Maßnahmen städtischer Töchter und Externer können nur über Kooperationen mit bzw. Aufträge von städtischen Geschäftsbereichen und Dienststellen gefördert werden.

Referat für Jugend, Familie und Soziales

Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg


Martina Seel

Beschäftigung und Inklusion


Telefon 09 11 / 2 31-39 89

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Ansprechpartnerinnen für den Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK:


Andrea Sitzmann

Umsetzung Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention


Telefon 09 11 / 2 31-7 49 33


Sandra Würzner

Umsetzung Aktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention


Telefon 09 11 / 2 31-7 49 34

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