Die Fachausschüsse des Stadtrats: Jugendhilfe-, Sozialausschuss und Werkausschuss NürnbergStift
In der fachlichen Zuständigkeit des Referats liegen der Jugendhilfeausschuss, der Sozialausschuss und der Werkausschuss NürnbergStift. Die Referentin für Jugend, Familie und Soziales schlägt Themen vor und bringt Vorlagen ein; die Tagesordnung wird vom Oberbürgermeister unterzeichnet. Die Erarbeitung von Ausschussunterlagen obliegt den Ämtern im Geschäftsbereich bzw. dem Eigenbetrieb NürnbergStift sowie Mitarbeitenden im Referat.
Jugendhilfeausschuss
Der Häufigkeit der Sitzungen und der Anzahl der Tagesordnungspunkte nach nimmt der Jugendhilfeausschuss den ersten Rang ein. Seinem breiten Themenspektrum entsprechend reichen die Tagesordnungspunkte von der Tagespflege über die Umsetzung des Nürnberger Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut bis hin zu arbeitsmarktrelevanten Themen für Jugendliche. Ein Schwerpunktthema der vergangenen Jahre war die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.
Sozialausschuss
Auch im Sozialausschuss zeigt sich ein heterogenes Spektrum über die vielfältigen sozialen Problemstellungen Nürnbergs hinweg. Behindertenrat, Pflegedienste, bürgerschaftliches Engagement – das sind nur einige Schlagworte. Jährlich eine gemeinsame Sitzung mit dem Gesundheitsausschuss ist beispielsweise dem Bericht der Heimaufsicht oder der Problematik von Suchterkrankungen gewidmet.
Werkausschuss
Der Werkausschuss NürnbergStift (NüSt) ist oberstes Beratungs- und Entscheidungsgremium in Angelegenheiten der städtischen Seniorenwohnanlagen, Pflegeheime und -dienste des NürnbergStift.
Über das elektronische Ratsinformationssystem der Stadt Nürnberg sind alle Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen und die Vorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse einsehbar.