
Mit dem Fonds für Stadtteilkooperation fördern wir gemeinnützige, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Kooperationsprojekte und Maßnahmen in Quartieren mit besonderem sozialen Handlungsbedarf. Förderungen sind grundsätzlich bis maximal 2.500,-- EUR möglich.
Vorrangig werden Projekte gefördert, die den Leitlinien des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik des Referates für Jugend, Familie und Soziales und den Zielen des relevanten Förderbereiches entsprechen.