Rente und Hinzuverdienst
Zusatzverdienst ist ab 2023 unbegrenzt
Bisher galt, dass Rentnerinnen und Rentner ab dem 65. Lebensjahr unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen auch die, die den Ruhestand vorgezogen haben, unbegrenzt im Jahr hinzuverdienen. Zu Abzügen bei der Rente kommt es nicht.
Das Arbeitsrecht gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die nebenher jobben. Sie müssen also so bezahlt werden, wie es im Tarifvertrag steht oder betriebsüblich ist. Rentnern*innen steht auch Urlaub zu. Sie können wenigstens den Mindesturlaub verlangen, den das Bundesurlaubsgesetz vorschreibt – also 24 Werktage oder vier Wochen pro Jahr.
Weiterhin gilt auch für Rentner*innen das Kündigungsschutzgesetz. Nur bei längerer Krankheit stehen sie zurück: Zwar muss auch ihnen bei Erkrankungen das Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen fortgezahlt werden. Ab dem 43. Krankheitstag gehen sie jedoch leer aus. "Der Krankengeldanspruch für Vollrentner ist nämlich gesetzlich ausgeschlossen", so Michael Bernatek vom AOK-Bundesverband. Dafür zahlen arbeitende Rentner*innen und ihre Arbeitgeber allerdings auch nur einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung.