Grundlagen
Abwasser von gewerblichen und industriellen Einleitern enthält oftmals Stoffe, die sich negativ auf die Abwasserbeseitigung auswirken. Die Folgen können Korrosionserscheinungen und Geruchsbelästigungen in der Kanalisation, Störungen der Reinigungsprozesse in den Kläranlagen und eine unzulässige Schadstoffbelastung des Klärschlamms und des gereinigten Abwassers sein. Aus diesem Grund sind in der Entwässerungssatzung Grenzwerte für Schadstoffe festgelegt. Diese dürfen am Ort des Anfalls bzw. am Ablauf einer privaten Abwasservorbehandlungsanlage nicht überschritten werden.
Eine Untersuchung des gewerblichen und industriellen Abwassers sichert die Einhaltung der festgelegten Schadstoff-Grenzwerte. Zudem zeigt die Untersuchung Schwachstellen bei der Prozessführung und Abwasservorbehandlung des Einleiters auf.
Wir führen sowohl die Probenahme als auch die Untersuchung des Industrieabwassers durch. Die Kontrollen der industriell-/gewerblichen Abwassereinleitungen erfolgen regelmäßig und unangekündigt. Wenn Grenzwertüberschreitungen vorliegen, werden wir Sie darüber informieren. Es folgt dann eine kostenpflichtige Zusatzuntersuchung.
Sollten Sie die Analysenergebnisse der Abwasseruntersuchungen benötigen, zum Beispiel zur Vorlage bei anderen Behörden oder für Ihre interne Qualitätssicherung, können Sie die Zusendung bei uns formlos beantragen. Sie erhalten dann die Analysenberichte gegen Kostenerstattung gemäß Entwässerungsgebührensatzung (Link siehe unten).