Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Anträge zu stellen. Teilweise können Sie Formulare direkt am PC ausfüllen, abspeichern und wieder hochladen. Bei bestimmten Anliegen benötigen wir eine Unterschrift von Ihnen; Sie können uns das unterschriebene Formular entweder per Post zuschicken oder einscannen und per Kontaktformular absenden. Einzelne Anliegen können Sie bereits bequem per Online-Formular erledigen. Auch für Notfälle oder Störungen finden Sie hier die nötigen Kontakte.
Kanalauskunft
Für den Neubau einer Grundstücksentwässerungsanlage benötigen Sie zuerst eine Auskunft über die Lage des öffentlichen Kanals. Diese erhalten Sie kostenfrei über einen Online-Dienst. Allgemeine Auskünfte zum Kanalnetz sowie Auskünfte zu privaten Kanälen können hier jedoch nicht gegeben werden.
Entwässerungsantrag
Dieser Antrag ist notwendig, um einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz zu erhalten.
Im Formular „Entwässerungsantrag“ sehen Sie, welche Antragsunterlagen Sie benötigen. Den Entwässerungsantrag und die zugehörigen Antragsunterlagen senden Sie uns bitte in Papierform zu. Unsere Adresse finden Sie hier im Kasten.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Grundstücksentwässerung
Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%2C%22features%22%3A%5B%7B%22label%22%3A%22Peuntgasse+12%22%2C%22coordinates%22%3A%5B650838.4991%2C5479444.8876%5D%7D%5D%7D%5D¢er=650838.4990999997%2C5479444.887599999&zoomlevel=5>Vorübergehende Einleitung von Grundwasser (Bauvorhaben)
Wenn Sie im Zuge eines Bauvorhabens vorübergehend Grundwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten möchten, ist eine Genehmigung erforderlich.
Das Formular können Sie am PC ausfüllen und hier mit dem Upload-Assistenten direkt wieder hochladen.
Baubeginnsanzeige
Bei Kanalisationsarbeiten müssen Sie den Beginn der Bauarbeiten bei uns anzeigen. Das hierfür erforderliche Formular liegt dem Genehmigungsbescheid bei. Alternativ können Sie es hier herunterladen.
Das Formular können Sie am PC ausfüllen und hier mit dem Upload-Assistenten direkt wieder hochladen.
Dichtheitsprüfung
Beim Neu- oder Umbau einer Grundstücksentwässerungsanlage, nach Sanierungsarbeiten sowie in regelmäßigen Abständen (je nach Lage des Grundstücks und Art der Abwasser alle 5 bis 25 Jahre) müssen alle Grundleitungen und Schächte sowie die Anschlussleitung an den öffentlichen Kanal auf ihre Dichtheit geprüft werden. Diese Aufgabe kann nur durch eine Fachfirma übernommen werden. Im Anschluss an die Dichtheitsprüfung muss die Fachfirma gemeinsam mit Ihnen das passende Prüfprotokoll ausfüllen.
Senden Sie uns Ihr Prüfprotokoll schnell und einfach per Kontaktformular zu.
Bitte den Link "Kontaktformular" hier im Kasten anwählen und das ausgefüllte und unterzeichnete Formular als Anlage (eingescannt als pdf-Datei) anfügen.
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Grundstücksentwässerung
Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%2C%22features%22%3A%5B%7B%22label%22%3A%22Peuntgasse+12%22%2C%22coordinates%22%3A%5B650838.4991%2C5479444.8876%5D%7D%5D%7D%5D¢er=650838.4990999997%2C5479444.887599999&zoomlevel=5>Angaben zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr
Die Nürnberger Abwassergebühren teilen sich auf in die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr. Um die Niederschlagswassergebühr zu berechnen, benötigen wir einige Angaben über die befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück. Diese können Sie uns mit dem folgenden Formular zusenden. Bitte beachten Sie, dass nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Änderungen an befestigten Flächen eine Meldung durch Sie erfolgen muss.
Das Formular können Sie am PC ausfüllen und hier mit dem Upload-Assistenten direkt wieder hochladen.
Gebührenbefreiung für nicht eingeleitete Wassermengen (z.B. Gießwasser)
Für Frischwasser, das nicht über das Kanalnetz eingeleitet wird, z.B. Gießwasser oder verdunstetes Wasser bei Fabrikationsprozessen, ist auf schriftlichen Antrag eine Gebührenbefreiung möglich.
Ableitung von Abwasser aus Fassadenreinigungen
Die Einleitung von Abwässern aus Fassadenreinigungen ist genehmigungspflichtig.
Das Formular können Sie am PC ausfüllen und hier mit dem Upload-Assistenten direkt wieder hochladen.
Anschluss mobiler Entwässerungseinrichtungen
Die Ableitung von Abwässern von mobilen Einrichtungen (z.B. Kirchweih, Freiluftveranstaltungen) ist genehmigungspflichtig.
Das Formular können Sie am PC ausfüllen und hier mit dem Upload-Assistenten direkt wieder hochladen.
Bei Störungen am öffentlichen Kanalnetz
Klappernde Schachtdeckel, Geruchsentwicklung, verstopfte Straßenabläufe, etc.
Bitte nutzen Sie, wenn keine unmittelbare Gefahr droht, das Kontaktformular (siehe Kontaktangaben zu "Infotelefon bei Störungen am Kanalnetz").
Bitte beachten Sie: Für private Kanäle (Grundstücksentwässerungsanlagen) ist ausschließlich der/die Grundstückseigentümer/in verantwortlich. Wir können dort nicht tätig werden.
Infotelefon bei Störungen am Kanalnetz
09 11 / 2 31- 45 37 oder - 85 51<tel:091123145378551>09 11 / 2 31- 34 56<tel:09112313456>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=16448>09 11 / 2 31-30 30<tel:09112313030>09 11 / 2 31-30 92<tel:09112313092>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=16448>Bei Störungen im Bereich der Klärwerke
Bei Notfällen im Zusammenhang mit den Nürnberger Klärwerken können Sie uns telefonisch erreichen. Bitte nutzen Sie, wenn keine unmittelbare Gefahr droht, das Kontaktformular (siehe unten bei den Kontaktangaben).