Abwassergebühren
Die Abwassergebühren decken die bei der Ableitung und Reinigung des Abwassers anfallenden Kosten. In Nürnberg werden im Rahmen des geteilten Gebührenmaßstabs jeweils gesonderte Gebühren erhoben:
Die Abwassergebühren decken die bei der Ableitung und Reinigung des Abwassers anfallenden Kosten. In Nürnberg werden im Rahmen des geteilten Gebührenmaßstabs jeweils gesonderte Gebühren erhoben:
Zur Festlegung der Niederschlagswassergebühr müssen die befestigten/überbauten Flächen ermittelt werden – jedoch nur die Flächen mit Anschluss an die Kanalisation.
Die erste Meldung (zum Beispiel bei neu gebauten Häusern) und die Meldung von Änderungen muss durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer beziehungsweise durch die Hausverwaltung erfolgen.
Eine Änderung der ursprünglich ermittelten Flächen (Vergrößerung oder Verkleinerung) kann sich ergeben:
Für die erstmalige Meldung sowie für die Mitteilung von Änderungen an bereits ermittelten Flächen nutzen Sie am besten das Internet-Formular.
Das Formular können Sie uns mit dem Assistenten "Formularübermittlung" zusenden
Das Niederschlagswasser kann am besten durch Versickerung beseitigt werden. Dabei ist die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes zu beachten. Besonders bei gewerblich genutzten Flächen ist die Versickerung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Bei Fragen zur Zulässigkeit und der Art der Versickerungsanlagen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt, Abteilung Technischer Umweltschutz.
Wenn Sie, z.B. für die Einrichtung einer Versickerungsanlage, Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage planen, beachten Sie bitte, dass diese Änderungen in der Regel genehmigungspflichtig sind.
Die Abwassergebühren konnten seit dem Jahr 2000 nahezu stabil gehalten werden. Der deutliche Anstieg der Gebühren in den Jahren davor hatte seine Ursache im Ausbau der Abwasserreinigung und in der Einführung der Regenwasserspeicherung im Kanalnetz. Als Ergebnis dieser Baumaßnahmen hat sich die Wasserqualität in der Pegnitz erheblich verbessert.
Nach einer Gebührensenkung im Jahr 2020 war zum Januar 2024 eine Erhöhung der Gebühren erforderlich:
- Für Schmutzwasser von 1,67 Euro auf 2,42 Euro pro Kubikmeter.
- Für Niederschlagswasser von 0,43 Euro auf 0,60 Euro jährlich pro Quadratmeter befestigter Fläche.
Kosten (Abwassergebühren) im Jahr.
Berechnungsbeispiel für einen 3-Personen-Haushalt in Nürnberg.
Täglicher Wasserverbrauch pro Person ca. 130 Liter*
Wasserverbrauch im Jahr für 3 Personen also rund 145 Kubikmeter
Befestigte Fläche: 80 Quadratmeter (realistisch angenommener Wert)
Schmutzwassergebühr: 145 Kubikmeter x 2,42 = 351,- Euro
Niederschlagswassergebühr: 80 Quadratmeter x 0,60 = 48,- Euro
Gesamt für 3-Personen-Haushalt: 399,- Euro im Jahr = 1,10 Euro pro Tag
* gerundet, Durchschnittswert Deutschland 128 Liter (Umweltbundesamt)
Mit einem Euro könnte man zum Beispiel rund 10 Kilometer Auto fahren (reine Kraftstoffkosten)...
Für den Bau von Anlagen der Stadtentwässerung (Kanäle, Regenbecken, Kläranlagen) werden Kanalherstellungsbeiträge erhoben. Sie sind zu zahlen, sobald ein Grundstück an die Kanalisation angeschlossen werden kann. Die Höhe der Beiträge ist in der Beitrags- und Gebührensatzung geregelt und bemisst sich sowohl nach der Grundstücksfläche als auch nach der Geschossfläche der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude.
Die Höhe der Abwassergebühren und der Kanalherstellungsbeiträge ist in der Beitrags- und Gebührensatzung geregelt.
Aktualisiert am 13.11.2024, 13:05 Uhr