Information gemäß § 8a der Störfallverordnung

Informationen für die Nachbarn des Klärwerks 1 in Nürnberg

In jeder technischen Anlage können Störungen auftreten. In einigen Fällen kann es dabei zu Schäden und Gefährdungen kommen. Die Störfallverordnung – eine Rechtsvorschrift der Bundesrepublik Deutschland – regelt in diesem Zusammenhang die Pflichten der Anlagenbetreiber, um das Entstehen und Ausbreiten von Gefahren zu verhindern.

Hierzu haben wir die folgende Information erstellt:

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