Gebäudebrüter am Haus – was nun?

Erhalten Sie bestehende Brutquartiere ohne großen Aufwand

Die Brutzeit der Gebäudebrüter findet von Ende März bis Mitte August statt. Sie sind nur für kurze Zeit im Jahr am Gebäude, um ihre Jungen aufzuziehen. Bei sorgfältiger Planung lassen sich Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in den Zeitraum Mitte August bis April außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Gebäudebrüter legen. Auch bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen außerhalb der Brutzeit stehen die Niststätten unter Schutz, und es muss auf den Erhalt des Neststandortes geachtet werden.

Bei notwendiger Zerstörung einer Niststätte muss auf jeden Fall Ersatz geschaffen werden. Es gibt für jedes Gebäude unauffällige oder sogar dekorative Lösungen für das Anbringen oder den Einbau von Nisthilfen. Hilfsmaßnahmen wie das Anbringen von speziellen Nistkästen sollten am besten vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen geklärt werden.

Hinweis

Bitte beachten Sie: Gebäudebrüter verschmutzen die Hauswände nicht, wenn die Nisthilfen fach- und artgerecht angebracht werden. Sie übertragen auch keine Krankheiten auf den Menschen. Straßentauben finden bei artgerecht ausgeführten Schutzmaßnahmen keine Brutmöglichkeiten an diesen Stellen.

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Sollte es nicht möglich sein, Brutquartier baubedingt zu erhalten, sind am einfachsten künstliche Nisthilfen in Form von Niststeinen oder Nistkästen anzubringen bzw. in den Bau zu integrieren. Diese Nisthilfen können mit geeigneten Mitteln auch an die Farbgebung der Fassade angepasst werden. Informationen über Nisthilfen können Sie beim Landesbund für Vogelschutz e.V. erhalten.

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