Mauersegler und Schwalben
Bei Mauerseglern und Schwalben handelt es sich um besonders geschützte Tiere, deren Entwicklungsformen und Nester nach § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden dürfen. Dies gilt zu jeder Jahreszeit.
Renovierungen von Hausfassaden, an denen Mauersegler oder Schwalben leben, dürfen während der Brutzeit vom 1. März bis 30. September nicht durchgeführt werden. Außerhalb der Brutzeiten darf renoviert werden. Die Nester dürfen dabei aber weder beschädigt noch zerstört werden.
Bei illegaler Beseitigung der Nester droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Ausnahmegenehmigungen können bei der Regierung von Mittelfranken beantragt werden.
Zum Schutz vor Verunreinigungen wird das Anbringen von Kotbrettern unterhalb der Schwalbennester empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie unter "Mehr zum Thema" im Flyer "Gebäude- und energetische Sanierungen".
Untere Naturschutzbehörde
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