„Mehrweg“ - Informationen für Unternehmen

Referat für Umwelt und Gesundheit sowie Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat laden gemeinsam ein: „Machen Sie sich mit uns auf den Mehrweg!“



Seit 1. Januar 2023 gilt: Mehrweg statt Einweg

Einwegverpackungen sorgen für volle Mülleimer. Mit Inkrafttreten der Mehrwegpflicht seit 1. Januar 2023 soll damit weitestgehend Schluss sein. Dann müssen Anbieter und Anbieterinnen von Essen und Getränken zum Mitnehmen eine Mehrwegalternative anbieten oder es ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.

Um bei der Umsetzung der neuen Mehrweg-Regelungen zu unterstützen, bietet die Stadt Nürnberg in Kooperation mit der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg und dem Hotel- und Gaststättenverband Bayern für alle interessierten Betriebe eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung und eine Übersicht über aktuelle Informationen.

Digitale Informationsveranstaltung für Gastronomie und Hotellerie

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Die Veranstaltung wurde von der Stadt Nürnberg in Kooperation mit dem DEHOGA und der Congress- und Tourismus-Zentrale durchgeführt.

Präsentationen


Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen

Seit 1. Januar 2023 sind Anbietende von Essen und Getränken zum Mitnehmen dazu verpflichtet, für ihren Außer-Haus-Verkauf neben Einwegverpackungen mindestens eine Mehrwegalternative anzubieten. Diese Vorgabe gilt sowohl für Speisen als auch für Getränke.

Kleine Betriebe, die weniger als 5 Mitarbeitende beschäftigen und deren Verkaufsfläche unter 80 qm liegt, sind davon ausgenommen müssen aber Speisen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behältnisse füllen.

Betrieb größer als 80 Quadratmeter und mehr als 5 Mitarbeitende

  • Mehrwegalternative muss angeboten werden (Poolsystem oder eigene Mehrwegverpackungen)
  • Mehrwegangebote sollen sichtbar gemacht werden
  • Rücknahme der Mehrwegverpackungen
  • Mehrweg darf nicht teurer sein als eine Einwegverpackung
  • Rabatt auf Einwegverpackungen ist nicht zulässig

Betrieb kleiner als 80 Quadratmeter und weniger als 5 Mitarbeiter

  • Kunden und Kundinnen können ihre eigenen Behältnisse mitbringen und befüllen lassen
  • Es muss nur sauberes Kundengeschirr befüllt werden.
  • Die Möglichkeit zum Befüllen eigener Behältnisse muss für die Kundinnen und Kunden sichtbar gemacht werden
  • Es gelten allgemeine Hygienebestimmungen. Wichtig ist, dass Kundengeschirr nicht in den eigenen Hygienebereich gelangt.

Das Infoblatt der Initiative für „Essen für Mehrweg“ gibt einen guten Überblick über die neuen Pflichten für große und kleine Betriebe. Inzwischen wurde der zwischen Bund und Ländern abgestimmte „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz (VerpackG)" veröffentlicht.


Mehrweg Nuernberg

Mehrweglösungen

Befüllung kundeneigener Behältnisse

Immer mehr Kunden und Kundinnen bringen ihre eigenen Behältnisse zum Befüllen mit. Für kleine Verkaufsstellen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) gilt, dass sie es ermöglichen müssen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.

Anschaffung eigener Mehrweggefäße

Unternehmen können eigene Mehrwegverpackungen anschaffen.

Mehrwegsysteme

Der Markt bietet inzwischen viele Lösungen zur Implementierung von Mehrwegsystemen an.

Anbieter von Poolsystemen

Nürnberger Rostbratwürstchen - Biergarten

Tipps zur Hygiene, Müllvermeidung und mehr

Unternehmerinnen und Unternehmer können einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Gleichzeitig sind sie für ihre Produkte verantwortlich, dass setzt die Umsetzung nach hygienischen Richtlinien und entsprechend geschultem Personal voraus.


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Maria Bohne

Telefon 09 11 / 2 31-68 47

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