Besondere Förderrichtlinien der Wirtschaftsförderung Nürnberg

Symbolbild für Finanzen: Eine Hand stapelt Münzen in einer Reihe auf.

Projekte in den Nürnberger Quartieren

Die Stadt Nürnberg engagiert sich für die Steigerung der Lebensqualität und Attraktivität in ihren Quartieren. Deshalb unterstützt sie vielfältige Projekte, die einen positiven Beitrag zum Erscheinungsbild und zum gemeinschaftlichen Leben in den Stadtteilen leisten.
Gefördert werden unter anderem: Weihnachtliche Beleuchtung und Dekoration, Werbemaßnahmen, Projekte zur Aufwertung öffentlicher Plätze und Quartiersfeste.
Das Ziel ist es eine festliche Atmosphäre zu schaffen und lebendige, einladende öffentliche Räume zu fördern.
Ausführliche Informationen und alle Details zur Antragstellung finden Sie in der Förderrichtlinie.

Innovationskraft am Wirtschaftsstandort Nürnberg

Die Stadt Nürnberg unterstützt mit dem Förderprogramm „Innovationskraft am Wirtschaftsstandort Nürnberg“ gezielt Maßnahmen, die die Innovationsfähigkeit der Stadt und ihrer Unternehmen stärken. Ziel ist es, Nürnberg als dynamischen und attraktiven Standort für Innovationen sichtbar zu machen und ein lebendiges Innovations-Ökosystem zu fördern.

Bewilligung des Zuschusses / Zuschussbescheid

Bei Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Nürnberg, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg prüft, nach Ablauf der jeweiligen Antragsfristen, die eingegangenen Anträge.
Antragsteller/innen erhalten im Jahr der Auszahlung des Zuschusses, nach Genehmigung des Haushaltsplans der Stadt Nürnberg durch die Regierung von Mittelfraken, einen Bescheid über bewilligte Mittel. Der Zuwendungsbescheid wird per Post oder per E-Mail versandt.

Antragsunterlagen

Die Antragsfristen können den einzelnen Förderrichtlinien entnommen werden.
Ein Antrag kann postalisch (Wirtschaftsförderung Nürnberg, Theresienstraße 9, 90403 Nürnberg) oder per E-Mail an wirtschaft@stadt.nuernberg.de gestellt werden.

Verwendungsnachweis

Ein Zuschuss ist für die in der jeweiligen Zuschussrichtlinie genannten Ziele zweckgebunden zu verwenden. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist innerhalb der im Bewilligungsbescheid genannten Frist vorzulegen. Eine eventuelle Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Erstattungsansprüche richten sich nach Art. 48 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Bei Aufhebung des Bewilligungsbescheids kann die erhaltene Zuwendung zurückgefordert werden.

Zuwendungsnebenbestimmungen der Stadt Nürnberg

Die Zuwendungsnebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Sie enthalten Nebenbestimmungen (Art. 36 BayVwVfG) und allgemeine Klarstellungen im Zuge des Zuwendungsverfahren.

De-Minimis Bescheinigung

Insoweit kein individueller Betrauungsakt mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg geschlossen wurde, werden die Zuschüsse der Wirtschaftsförderung Nürnberg als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Bitte übermitteln Sie uns zusammen mit dem Zuschussantrag die ausgefüllte De-minimis-Erklärung. Der Schwellenwert, bis zu dem eine Zuwendung an ein „einziges“ Unternehmen/Verein in den
Anwendungsbereich der De-minimis-VO fällt, liegt bei insgesamt bei 300.000 Euro in drei Kalenderjahren. Der Zuwendungsempfänger muss im Förderantrag alle in den letzten drei Steuerjahren
beantragten und erhaltenen (taggenau gerechnet) De-minimis-Beihilfen sowie alle sonstigen Förderungen angeben.

Ihr Ansprechpartner bei der Wirtschaftsförderung

Telefon 0911/ 231 - 29 98

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/zuschuesse2.html>