Insolvenz und Krise

Im Folgenden finden Sie wichtige und hilfreiche Informationen, wenn Sie selbst in einer Unternehmenskrise sind oder von der Krise Dritter betroffen sind.


Ablauf Insolvenzverfahren

Übersicht Insolvenz


Insolvenzverfahren - FAQs

Was ist der Unterschied zwischen einem Regelinsolvenzverfahren und einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung?

Im "normalen" Insolvenzverfahren setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter ein, der die Kontrolle über das Unternehmen (= "den Schuldner") übernimmt, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu verwalten und zu verteilen. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behält das insolvente Unternehmen die Kontrolle über seine Geschäfte, allerdings unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Der stellt sicher, dass die Interessen der Gläubiger geschützt werden.

Was versteht man unter Eröffnungsverfahren oder vorläufiger Eigenverwaltung?

Beim Eröffnungsverfahren handelt es sich um den Zeitraum zwischen der Stellung des Insolvenzantrags und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Da noch nicht sicher ist, ob das Verfahren endgültig eröffnet werden kann, sind alle Maßnahmen nur vorläufig: Es gibt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, im Eigenverwaltungsverfahren einen vorläufigen Sachverwalter.

Wo findet man Veröffentlichungen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren?

Die deutschen Insolvenzgerichte veröffentlichen ihre Insolvenzbekanntmachungen auf einem Online-Portal. Um dort recherchieren zu können, muss das Bundesland und das jeweilige Insolvenzgericht angegeben werden. Aber: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung werden nicht von allen Gerichten veröffentlicht.

Insolvenzmasse – was ist das und was bedeutet "Abweisung mangels Masse"?

Unter der Insolvenzmasse versteht man das gesamte Vermögen eines Schuldners, welches diesem zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört. Die Höhe muss im Laufe des Eröffnungsverfahrens prognostiziert werden. Eine Eröffnung wird dann mangels Masse abgewiesen, wenn das Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um zumindest die beim Insolvenzverfahren entstehenden Kosten (z.B. Gerichtskosten, Kosten der Insolvenzverwaltung) zu decken.

Was ist eine Insolvenzforderung?

Insolvenzforderungen sind Ansprüche auf eine Geldzahlung gegen den Insolvenzschuldner, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden. Diese Forderungen können grundsätzlich nur noch durch Anmeldung zur Insolvenztabelle verfolgt werden.

Wie mache ich eine Insolvenzforderung geltend?

Die Forderung muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Was bedeutet "eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden"?

Im Insolvenzverfahren müssen Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter / Sachwalter anmelden, um ihre Ansprüche gegenüber dem insolventen Unternehmen geltend machen zu können. Wenn Forderungen nicht angemeldet werden, besteht das Risiko, nicht berücksichtigt zu werden. Die Forderungen können erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Die Frist hierzu wird vom Gericht festgesetzt und im Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens veröffentlicht. Für die Anmeldung stehen beim Insolvenzverwalter Formulare zur Verfügung.

Was passiert mit laufenden Gerichtsverfahren gegen den Schuldner?

Das Gerichtsverfahren wird unterbrochen, wenn es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei, kommt. Das ergibt sich aus § 240 Zivilprozessordnung (ZPO).

Was ist die Insolvenztabelle? Was wird geprüft?

Die Insolvenztabelle ist die Liste, in der alle Forderungen von Gläubigern gegenüber einem insolventen Schuldner aufgeführt werden. Im Insolvenzverfahren wird geprüft, ob die angemeldeten Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Dies ermöglicht dem Insolvenzverwalter / Sachverwalter, der diese Übersicht führt, einen Überblick über alle Schulden und eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel unter den Gläubigern.

Kann man gegen Insolvenzschuldner noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen?

Gemäß §§ 88, 89 Insolvenzordnung (InsO) sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger nicht zulässig.

Wie werden die Insolvenzgläubiger befriedigt?

Insolvenzgläubiger, die ihre Forderung beim Insolvenzverwalter / Sachwalter angemeldet haben, werden aus der zu verteilenden Masse gemäß den Feststellungen in der Insolvenztabelle befriedigt. Sie erhalten eine Quote auf die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung. Die Höhe der Quote ist von der Gesamthöhe der Forderungen und der zu verteilenden Masse abhängig.

Was ist ein Insolvenzplan, welche Rechte haben Gläubiger hier?

Ein Insolvenzplan ist eine einvernehmliche Abwicklung des Insolvenzverfahrens unter Einbindung aller Gläubiger abweichend von der gesetzlichen Regelabwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Er dient meist dem Erhalt des Unternehmens. Bei einem Insolvenzplan müssen die Insolvenzgläubiger bessergestellt werden als in einem Regelverfahren. Alle Gläubiger dürfen über den Inhalt des Insolvenzplans abstimmen. Der Plan ist ihnen rechtzeitig zu übersenden, er ist mit allen Insolvenzgläubigern zu erörtern.

Was geschieht mit Gegenständen beim Schuldner, die einem Dritten gehören, z.B. gelieferter Ware?

Wer geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, sondern er selbst Eigentümer ist, ist kein Insolvenzgläubiger. Der Anspruch muss nicht zur Tabelle angemeldet werden. Der Anspruch auf Herausgabe ist unmittelbar gegen den Insolvenzverwalter zu richten. Es besteht ein sogenanntes Aussonderungsrecht.

Was passiert, wenn für einen Gläubiger eine Sicherheit (z.B. Pfandrecht, Sicherungsübereignung) bestellt wurde?

Wenn einem Gläubiger eine Sicherheit an einer Sache oder einem Recht vom Schuldner bestellt wurde, dann wird dieser aus dieser Sicherheit bevorzugt befriedigt. Insoweit handelt es sich auch nicht um eine zur Tabelle anzumeldende Insolvenzforderung. Dies nennt man Absonderungsrechte.


Hilfreiche Links

Hier finden Sie hilfreiche Links, wenn Sie selbst in einer Unternehmenskrise sind oder von der Krise Dritter betroffen sind:

Sonstige Informationen zu Sanierungsmöglichkeiten und Kontakte

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Sanierungsmöglichkeiten sowie die Kontaktdaten von Fachanwälten für Insolvenzrecht in Nürnberg:

Insolvenzantragsformulare und Gläubigerverzeichnis

Hier finden Sie Insolvenzantragsformulare sowie ein Gläubigerverzeichnis als PDF zum Download:


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