Das Thema Energie stellt eine große Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Für Unternehmen sind die anhaltend hohen Energiekosten und die Sicherstellung ihrer Energieversorgung eine Belastung. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Beratungs- und Fördermaßnahmen, Ansprechpersonen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung: Beratung & Förderung
Wir bieten Zugang zu Beratungsangeboten und Förderprogrammen zur Finanzierung von Energieprojekten, die helfen Energieverbräuche zu senken und das eigene Erzeugungspotenzial aus erneuerbaren Energien zu aktivieren.
Energieberatung
Wir bieten Ihnen kostenfreie Erstberatungen für Energieeffizienz und Bewertung ihres Erzeugungspotenzials aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik).
Die passende Energieberatung für Ihren Bedarf finden Sie beim Energieberaternetz Mittelfranken. Das Energieberaternetz sichert einen hohen Qualitätsstandard der Beratung und regelmäßige Weiterbildung der daran beteiligten Energieberaterinnen und Energieberater.
Eine umfassende Fördermittelberatung erhalten Sie im Rahmen einer Energieberatung oder von spezialisierten Beratungsunternehmen. Eine unabhängige Anlaufstelle ist die Energieagentur Nordbayern.
Zugang zu Entwicklungs- und Umsetzungspartnern für Energie-Projekte erhalten Sie über das Netzwerk ENERGIEregion Nürnberg e.V.
Förderung
Auf Bundes- und Landesebene gibt es eine Reihe an Förderprogrammen für Unternehmen. Es können Förderungen (Darlehen oder Zuschuss) für Energieberatung und Investitionen in Prozesse, Gebäude und Mobilität abgerufen werden. Die Förderung steht Unternehmen jeder Größe offen. Kleine und mittlere Unternehmen können in der Regel höhere Fördersätze erhalten. Eine komfortable Suchfunktion bietet z.B. die Förderdatenbank des Bundes.
Die „Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke“ zeigt, wie Energiesparen im Unternehmen ganz praktisch gelingt. Die überarbeitete „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet die passende Unterstützung.
Einige wichtige Programme in der Schnellübersicht:
Beratungsförderung
Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Energieberatung für Sanierung oder Neubau von Nicht-Wohngebäuden
Förderart: Zuschuss
Höhe der Förderung: bis zu 80 % der Beratungskosten
Investitionen in Ressourcen- und Energieeffizienz
Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen in hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien, Energiemanagement (Hardware und Software), Optimierung von Produktionsanlagen, Transformationskonzepte
Förderart: Zuschuss oder zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung: Zuschussvariante: i.d.R. bis 30 %, je nach Teilprogramm bis zu 55 % (im Förderwettbewerb bis zu 60 %) bis zu 15 Mio. €, Darlehensvariante: bis zu 25 Mio. € Darlehensbetrag
Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Investition in besonders effiziente Wärmenetzsysteme und oder Kältenetze (Temperaturniveau 20–95 °C, Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme min. 50 %), gefördert werden Gesamtsysteme (Erzeuger, leitungsgebundene Wärme- oder Kälteinfrastruktur, saisonaler Großwärmespeicher, Hausübergabestationen)
Förderart: Zuschuss
Höhe der Förderung: bis zu 50 %, bis zu 15 Mio. €, zudem bis zu 60 % für Machbarkeitsstudien
Investition in energieeffizienten Neubau und Sanierung
Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen in Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen, Heizungsoptimierung und zugehörige Fachplanung
Förderart: Zuschuss oder zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung: Zuschussvariante: bis zu 25 % der Investitionskosten, bis zu 50 % Beratungskosten für Fachplanung, maximal 5 Mio. €, Darlehensvariante: bis zu 10 Mio. € Darlehensbetrag
Investition in Erneuerbare Energien
Betriff: Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien (Strom, Wärme) und damit verbundene Investitionen in Netze und Speicher sowie Contracting-Lösungen.
Förderart: zinsvergünstigtes Darlehen
Höhe der Förderung: bis zu 50 Mio. € Darlehensbetrag
Investition in klimafreundliche Produktionsanlagen
Betrifft: Energieintensive Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen in klimafreundliche Industrieanlagen und Produktionsverfahren; Förderung unterstützt Industrieunternehmen dabei, große, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden.
Voraussetzung: Teilnahme an „vorbereitendem Verfahren“
Förderart: Klimaschutzverträge mit 15-jähriger Förderung. Diese sichern Unternehmen im Wandel gegen Preisrisiken (etwa von Wasserstoff oder CO2) ab, gleichen Mehrkosten aus und schaffen dadurch sichere Investitions- und Betriebsbedingungen.
Höhe der Förderung: Den geförderten Unternehmen wird ein fester Preis für Energieträger wie Wasserstoff und für CO2-Zertifikate garantiert. Abhängig vom tatsächlichen Marktpreis zahlt der Staat eine variable Förderung, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst. Wenn die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, soll sich die Zahlung umkehren und der Staat Geld von den Unternehmen erhalten.
Gesetzliche Regelungen und Vorschriften
Die beschlossenen Energieeinsparverordnungen der Bundesregierung sollen zur Sicherung der Energieversorgung beitragen.
Energieeffizienzgesetz
Das Energieeffizienz-Gesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Die wichtigsten Regelungen des Energieeffizienzgesetzes für Unternehmen sind:
Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen; Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Über die Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen entscheiden die Unternehmen selbst.
Für Rechenzentren gelten Energieeffizienzstandards. Auch muss künftig Abwärme genutzt werden, da hier Potentiale für mehr Energieeffizienz schlummern. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen und ihren Kunden über den spezifischen Energieverbrauch informieren.
Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden werden. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, soll diese verwendet werden (Abwärmenutzung). Zudem werden Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.
Weitere Informationen und Links
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Lagebericht werktäglich eine Einschätzung zur Gasversorgung sowie Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung.
Der Notfallplan Gas bietet in den drei Krisenstufen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland.
Gibt es das Risiko, dass es zu einem Stromausfall kommt? Was tut die Bundesregierung dagegen?
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