Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Wirtschaftsförderung Nürnberg

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Energiekrise – Informationen für Unternehmen

Manometer zur Personenkontrolle in der Erdgasfabrik, Bild © Copyright (c) 2017 Zivica Kerkez/Shutterstock.  No use without permission.

Das Thema Energie stellt eine große Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Für Unternehmen sind die anhaltend hohen Energiekosten und die Sicherstellung ihrer Energieversorgung eine Belastung. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Beratungs- und Fördermaßnahmen, Ansprechpersonen und rechtlichen Rahmenbedingungen.




Mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung: Beratung & Förderung

Wir bieten Zugang zu Beratungsangeboten und Förderprogrammen zur Finanzierung von Energieprojekten, die helfen Energieverbräuche zu senken und das eigene Erzeugungspotenzial aus erneuerbaren Energien zu aktivieren.

Energieberatung

Förderung

Auf Bundes- und Landesebene gibt es eine Reihe an Förderprogrammen für Unternehmen. Es können Förderungen (Darlehen oder Zuschuss) für Energieberatung und Investitionen in Prozesse, Gebäude und Mobilität abgerufen werden. Die Förderung steht Unternehmen jeder Größe offen. Kleine und mittlere Unternehmen können in der Regel höhere Fördersätze erhalten. Eine komfortable Suchfunktion bietet z.B. die Förderdatenbank des Bundes.
Die „Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke“ zeigt, wie Energiesparen im Unternehmen ganz praktisch gelingt. Die überarbeitete „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet die passende Unterstützung.


Einige wichtige Programme in der Schnellübersicht:

Beratungsförderung

Investitionen in Ressourcen- und Energieeffizienz

Investition in energieeffizienten Neubau und Sanierung

Investition in Erneuerbare Energien

Investition in klimafreundliche Produktionsanlagen


Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Die beschlossenen Energieeinsparverordnungen der Bundesregierung sollen zur Sicherung der Energieversorgung beitragen.

Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienz-Gesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Die wichtigsten Regelungen des Energieeffizienzgesetzes für Unternehmen sind:


Weitere Informationen und Links


Bitte beachten Sie: Aufgrund der dynamischen Lage können wir weder Gewähr für Vollständigkeit noch für Aktualität übernehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihre Ansprechperson bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg

Christine Götz

09 11 / 2 31-62 55<tel:09112316255>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=39470>