Förderung von Wohneigentum
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird der Bau, Ersterwerb oder Zweiterwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit einem Baudarlehen gefördert, das auf die Dauer von 15 Jahren mit 0,5 Prozent jährlich verzinst wird.
Für den Erwerb oder die Schaffung von Eigenwohnraum bieten die Bayerische Landesbodenkreditanstalt und der Freistaat Bayern ein für 10, 15 bzw. 30 Jahre zinsverbilligtes Darlehen an. Die Tilgung beträgt anfangs jährlich 2 Prozent bei 10 und 15 Jahre Zinsbindung. Die Tilgung bei 30 Jahre Zinsbindung finden Sie auf der Seite der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Der Höchstbetrag des Darlehens darf ein Drittel der Gesamtkosten nicht überschreiten.
Einzelheiten und die aktuellen Konditionen des Programms stellt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zusammen.
Voraussetzungen
Für die beiden genannten Förderprogramme gilt:
Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.
Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Die Fördermittel sind für Vorhaben im Stadtgebiet Nürnberg beim Stab Wohnen zu beantragen. Hier wird auch darüber entschieden.
Einkommensgrenzen und -berechnung sowie weitere Voraussetzungen werden in der Broschüre „Wohneigentum - Bau oder Erwerb“ näher erläutert.
Antrag
Vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme beim Stab Wohnen erforderlich. Bitte verwenden Sie folgendes Formular und senden uns dieses mit den genannten Unterlagen per Kontaktformular zu.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und personellen Engpässen kommt es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten von Rückfragen Abstand zu nehmen.
Nürnberger Programm „100 Häuser für 100 Familien“
Die Stadt Nürnberg unterstützt junge Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die in Nürnberg ein Familienheim bauen oder erwerben wollen, mit einem Zuschuss in Höhe von 8.000 Euro.
Der Zuschuss erhöht sich für das zweite und jedes weitere Kind um je 2.000 Euro.
Der Zuschuss kann nur mit dem staatlichen Baudarlehen beantragt werden, es gelten die Vorgaben des staatlichen Baudarlehens.
Daneben können für besonders energieeffiziente Bauvorhaben noch bis zu 2.000 Euro gewährt werden.
Ist von Bund, Land, der Stadt oder aufgrund anderer Maßnahmen eine Verbilligung des Grundstückspreises gewährt worden, reduziert sich der Zuschuss um die Hälfte.
Schallschutzfensterprogramm
Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Wohngebäuden an bestimmten Hauptverkehrsstraßen
Ansprechpartner für Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen:
Stab Wohnen
Wohnungsbauförderung
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
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