Online-Dienste Stab Wohnen
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Anträge zu stellen und Genehmigungen zu erwerben. Teilweise ist es derzeit noch nötig, dass Sie Formulare online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken und persönlich vorbeibringen müssen. Bestimmte Anliegen können Sie auch ohne Unterschrift bequem per Online-Formular erledigen.
Online-Dienste im Überblick:
Wohnungsbauförderung
Der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg fördern die Schaffung von Eigenwohnraum und Mietwohnungen mit Darlehen und Zuschüssen.
Förderung von Mietwohnungen
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Die Antragstellung auf Förderung von Mietraum im Bayerischen Wohnungsbauprogramm setzt eine ausführliche Abstimmung zu Projektplanung und -finanzierung mit der Bewilligungsstelle Stab Wohnen voraus.
Bei Interesse an einer Förderung wenden Sie sich bitte frühzeitig im Planungsprozess an den Stab Wohnen.
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Die erforderlichen Antragsformulare gibt es zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
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Im Stadtgebiet Nürnberg müssen Sie die Bezugsfertigkeit einer neu errichteten geförderten Mietwohnung, die Veräußerung von geförderten Wohnraum sowie die Begründung von Wohneigentum bei geförderten Mietwohnungen bei Stab Wohnen anzeigen:
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Wenn Sie im Besitz einer öffentlich geförderten Wohneinheit im Stadtgebiet Nürnberg sind, können Sie die Bestätigung über die Eigenschaft „öffentlich geförderte Wohnung“ bei Stab Wohnen anfordern:
Förderung von Wohneigentum
Vor Antragstellung ist in jedem Fall ein Informationsgespräch beim Stab Wohnen erforderlich!
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Gefördert werden der Bau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Kauf von Gebrauchtimmobilien.
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Die Förderfähigkeit Ihres Objektes und die zu erwartende Förderung können Sie vorab überschlägig mit dem Förderlotsen der BayernLabo überprüfen:
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Die erforderlichen Antragsformulare gibt es zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
Förderung von barrierefreiem Wohnen
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Menschen mit körperlichen Einschränkungen können eine Förderung für Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung beantragen.
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Die erforderlichen Antragsformulare gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
Förderung von Schallschutzmaßnahmen
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Förderfähige Schallschutzmaßnahmen sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern.
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Mit dieser Abfrage kann ermittelt werden, welche Anwesen förderfähig sind. Je nach Lage zur Hauptverkehrsstraße sind nicht alle Gebäudeteile gleich lärmbelastet:
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Das Antragsformular können Sie herunterladen, zu Hause ausfüllen und unterschrieben zur Antragstellung zum Stab Wohnen mitbringen.
Förderung von Wohnraum für Auszubildende
Die Antragstellung auf Förderung Wohnraum für Auszubildende im Bayerischen Wohnungsbauprogramm setzt eine ausführliche Abstimmung zu Projektplanung und -finanzierung mit der Bewilligungsstelle Stab Wohnen voraus.
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Bei Interesse an einer Förderung wenden Sie sich bitte frühzeitig im Planungsprozess an den Stab Wohnen:
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Die erforderlichen Antragsformulare gibt es zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:
Wohngeld
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Mieter und Eigentümer von eigengenutzten Eigenheimen sowie eigengenutzten Eigentumswohnungen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Wohngeld. Das können Sie beim Sozialamt beantragen.
Mietenspiegel
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Aufgabe des Mietenspiegels ist es, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent darzustellen.
Zweckentfremdung von Wohnraum
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Die Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum muss mit den nachstehenden Formularen beantragt werden:
Kontakt
Stab Wohnen
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31- 26 04
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