Weitere Förderprogramme
Schallschutzfensterprogramm
Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen, in denen
- tagsüber Lärmwerte von mindestens 67 dB(A),
- oder nachts Lärmwerte von mindestens 57 dB(A),
gemessen werden.
Förderfähige Schallschutzmaßnahmen sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern.
Die Förderung in Form von Zuschüssen beträgt 25% der förderfähigen Kosten und ist gleichzeitig durch Höchstbeträge begrenzt.
Die Bewilligung von Mitteln aus dem Schallschutzfensterprogramm ist 2025 erst nach der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Regierung von Mittelfranken möglich.
Auskunft über die Förderfähigkeit Ihres Anwesens gibt die Anwendung „Schallschutzfenster online“. Die Richtlinien des Schallschutzfensterprogramms enthalten weitere Informationen. Das Antragsformular können Sie herunterladen, zu Hause ausfüllen und unterschrieben zur Antragstellung zum Stab Wohnen mitbringen.
Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können ein leistungsfreies Darlehen (Zuschuss) bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum bedingt durch Art und Grad der Behinderung notwendig werden.
Dazu zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa eine Rampe für Rollstuhlfahrer, ein Treppenlift etc.).
Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt „Fördermittel zur barrierefreien Anpassung von Wohnraum“ und auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zusammengestellt.
Antrag
Vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme beim Stab Wohnen erforderlich. Bitte verwenden Sie folgendes Formular und senden uns dieses mit den genannten Unterlagen per Kontaktformular zu.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und personellen Engpässen kommt es vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten von Rückfragen Abstand zu nehmen.
Ansprechpartner für Förderprogramme:
Stab Wohnen
Wohnungsbauförderung
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
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Wohngeld
Mieter und Eigentümer von eigengenutzten Eigenheimen sowie eigengenutzten Eigentumswohnungen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Wohngeld (Lastenzuschuss).