Weitere Förderprogramme

Schallschutzfensterprogramm

Schallschutzfenster in Sandsteinfassade

Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen, in denen

- tagsüber Lärmwerte von mindestens 67 dB(A),

- oder nachts Lärmwerte von mindestens 57 dB(A),

gemessen werden.

Förderfähige Schallschutzmaßnahmen sind der Einbau von Schallschutzfenstern, schallgedämmten Rollladenkästen und elektrisch betriebenen, schallgedämmten Lüftern.

Die Förderung in Form von Zuschüssen beträgt 25% der förderfähigen Kosten und ist gleichzeitig durch Höchstbeträge begrenzt.

Auskunft über die Förderfähigkeit Ihres Anwesens gibt die Anwendung „Schallschutzfenster online“. Die Richtlinien des Schallschutzfensterprogramms enthalten weitere Informationen. Das Antragsformular können Sie herunterladen, zu Hause ausfüllen und unterschrieben zur Antragstellung zum Stab Wohnen mitbringen.

Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung

Rollstuhlgerechtes Bad nach DIN 18025

Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können ein leistungsfreies Darlehen (Zuschuss) bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum bedingt durch Art und Grad der Behinderung notwendig werden.
Dazu zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, welche die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa eine Rampe für Rollstuhlfahrer, ein Treppenlift etc.).

Antragsberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenze des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes einhalten.

Ausführliche Informationen sind im Merkblatt „Fördermittel zur barrierefreien Anpassung von Wohnraum“ und auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zusammengestellt.

Antrag

Für die Antragstellung sind die amtlichen Stabau-Vordrucke zu verwenden. Vor Antragstellung ist in jedem Fall ein Informationsgespräch beim Stab Wohnen erforderlich!

Die erforderlichen Antragsformulare gibt es beim Stab Wohnen und zum Herunterladen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Ansprechpartner für Förderprogramme:

Stab Wohnen

Wohnungsbauförderung

Marienstraße 6

90402 Nürnberg


Schallschutzfensterprogramm:

3. Stock, Zimmer 328


Telefon 09 11 / 2 31-34 24

Telefax 09 11 / 2 31-75 41

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung

3. Stock, Zimmer 301 bei Eigenwohnraum; Zimmer 317 bei Mietwohnraum


Telefon 09 11 / 2 31-23 65 oder 26 17

Telefax 09 11 / 2 31-75 41

Wohngeld

Mieter und Eigentümer von eigengenutzten Eigenheimen sowie eigengenutzten Eigentumswohnungen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Wohngeld (Lastenzuschuss).

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