Häuserblock mit Büschen und Gehweg

Stab Wohnen

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Zweckentfremdung

Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Die Stadt Nürnberg hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum umgesetzt. Aufgrund weiter steigender Einwohnerzahlen ist absehbar, dass die Wohnungssituation in Nürnberg trotz erheblicher Anstrengungen beim Wohnungsneubau angespannt bleibt. Daher ist es erforderlich, neben der bisherigen Schwerpunktsetzung auf den Wohnungsneubau auch den Wohnungsbestand zu erhalten, der durch Zweckentfremdung verlorenzugehen droht.

Der Stadtrat hat daher eine Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen, die Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt stellt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Im Vordergrund steht dabei, zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem freien Wohnungsmarkt zuzuführen.

Zweckfremde Nutzung kann sein:

  • die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohnraum
  • eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung
  • Leerstand
  • Abriss

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum bedarf daher grundsätzlich der Genehmigung der Stadt.
Weitere Informationen hinsichtlich der Genehmigungspflicht und eine Aufstellung möglicher Genehmigungsfreier Maßnahmen finden Sie hier:

Sie haben die Möglichkeit über den Online-Assistenten der Stadt Nürnberg folgende Anträge zu stellen:

Bitte beachten Sie:

Sowohl der Antrag auf Erteilung eines Negativattests als auch der Antrag auf Nutzungsänderung/Leerstand und Abriss sind mit Verwaltungsgebühren verbunden.

Stab Wohnen

Marienstraße 690402 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Marienstra%C3%9Fe+6&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
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