Nürnberger Mietenspiegel
Aufgabe und Funktion des Mietenspiegels der Stadt Nürnberg
Aufgabe des Mietenspiegels ist es, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen.
Der Nürnberger Mietenspiegel setzt keine Preise fest, sondern ist als Richtlinie zu verstehen, um
- die Vertragsparteien bei Fragen zur Miethöhe zu unterstützen,
- den Mietvertragsparteien eine wichtige Orientierungshilfe bei der Festlegung des Mietspreises zu geben und damit eine Befriedungswirkung im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen zu erzielen,
- den Gerichten in Streitfällen Orientierungsgrundlagen zu liefern.
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird folgendermaßen ermittelt:
- Als erstes wird die monatliche Basis-Nettokaltmiete in Euro je m² nach Wohnfläche aus Tabelle 1 ermittelt.
- Alle anderen Merkmale einer Wohnung – wie Baujahr, Art, Ausstattung, Beschaffenheit oder Lage* – werden über prozentuale Zu- und Abschläge in der Tabelle 2 berücksichtigt.
- Wohnwerterhöhende oder –mindernde, nicht durch das Zu-/ Abschlagssystem abgedeckte Sondermerkmale, sowie eine vom Standard abweichende Merkmalsqualität bei den Zu-/ Abschlagsmerkmalen, können im Bereich der Spannbreite berücksichtigt werden. Diese liegt in Nürnberg bei plus/minus 23 % um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete (Mittelwert).
2/3- Spannbreite um den Mittelwert:
Bei dem in Tabelle 3 Anleitung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Punkt 4) ermittelten Vergleichswert handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete, die für eine Wohnung bestimmter Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Schnitt pro Monat gezahlt wird. Die Auswertung zeigt, dass die Mietpreise von gleichen Wohnungen erheblich differieren können.
Insgesamt ist zu beachten, dass bei der Mietspiegelerstellung viele Wohnwertmerkmale erhoben und neben den in den Tabellen 1 bis 2 enthaltenen Wohnwertmerkmalen auf deren Mietpreiseinfluss analysiert wurden. Wohnwertmerkmale, die in ausreichender Anzahl für die Auswertung vorhanden waren und im Mittel keinen signifikanten Mietpreiseinfluss hatten, sind nachfolgender Auflistung zu entnehmen:
Der Nürnberger Mietenspiegel weist Nettokaltmieten aus. Daher sind die in § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelisteten Betriebskosten grundsätzlich gesondert neben der Miete anzusetzen, soweit sie im Mietvertrag vereinbart sind.
Übersichtskarten zu Wohnlagekriterien finden Sie hier:
- Parks
- Einzelhandelsstandorte mit mind. 200m² Ladenfläche
- Abgrenzung des Gebietes "Altstadt, Altstadtrandgebiete"
Bezug des Nürnberger Mietenspiegels
Der Nürnberger Mietenspiegel ist bei den Bürgerämtern Nord, Ost, Süd gegen eine Schutzgebühr von 3,50 Euro sowie bei den Verbänden der Mieter und Vermieter erhältlich.
Er ist außerdem in der Zentralbibliothek einsehbar.
Sie können den Mietenspiegel auch online als Broschüre (Versandkosten 2 Euro) oder als Download bestellen. Klicken Sie hierfür auf:
Eine kostenfreie Leseversion des Mietenspiegel sowie der Methodenbericht sind unter den folgenden Links aufrufbar:
Hinweis:
Das Vervielfältigen und Kopieren des Mietenspiegels ist ausdrücklich nicht gestattet. Benötigen Sie mehrere Mietenspiegel, bestellen Sie diese bitte als Broschüren.
Mit dem Mietenspiegel erhalten Sie eine Rechnung über den Gesamtbetrag.
Bezugsquellen für den Nürnberger Mietenspiegel:
Bürgerämter der Stadt Nürnberg
Bürgeramt Nord
Großgründlacher Hauptstraße 51
Telefon 0911 / 231 - 41 38
Telefax 0911 / 231 - 22 21
Bürgeramt Ost
Fischbacher Hauptstrasse 121
Telefon 0911 / 231 - 50 60
Telefax 0911 / 231 - 50 80
Bürgeramt Süd
Hans-Traut-Str. 8
Telefon 0911 / 231 - 41 20
Telefax 0911 / 231 - 40 53