Aufhebung Sperrvermerk bei Ausbildung und Studium

Sie haben bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels ein Sperrvermerkkonto als Nachweis der Sicherung Ihres Lebensunterhalts angelegt. Nun möchten Sie diesen Sperrvermerk aufheben lassen.

Der Sperrvermerk kann aufgehoben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • Ihre Ausreise steht unmittelbar bevor
  • Ihr Aufenthaltszweck hat sich geändert (zum Beispiel Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung oder aus familiären Gründen)
  • Sie weisen die Sicherung Ihres Lebensunterhalts auf andere Weise nach (zum Beispiel über eine Verpflichtungserklärung)



Mit "Mein Nürnberg" die Aufhebung des Sperrvermerks online beantragen

Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Aufhebung des Sperrvermerks bei Ausbildung und Studium online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument
  • Vorhandener Aufenthaltstitel
  • Gegebenenfalls Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis o.ä.
  • Sparkonto mit Sperrvermerk

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie eine Aufhebung des Sperrvermerks beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.“




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