Regelungen zur Heimunterbringung
Informationen zur Heimunterbringung von Schülerinnen und Schülern in der Blockbeschulung.
Ansprechpartnerin für die Heimunterbringung an der Schule:
Frau Flecks
Telefon 09 11 / 2 31- 39 52
Telefax 09 11 / 2 31- 39 53
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag
und
Donnerstag, Freitag
jeweils von 7:30 bis 12:30 Uhr
Wichtiger Hinweis bei der Unterbringung im Marienheim
Alle minderjährigen im Marienheim untergebrachten SchülerInnen, die zwischen zwei Blöcken oder am Feiertag heimfahren möchten, benötigen zu Blockbeginn die schriftliche Erlaubnis der Eltern!
Aktuelle Heimplatzbelegung
Die Bekanntgabe erfolgt am Mittwoch/Donnerstag vor der Blockbeschulung.
ALLGEMEINER WICHTIGER HINWEIS: Krankmeldungen haben nicht nur an das Heim, sondern auch unbedingt an das Sekretariat unter 0911/231-3951 zu erfolgen.
Die Schüler*innen sind wie folgt untergebracht:
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07.01.2025 -17.01.2025
EIB 10 b - Azubis männlich: Kolpinghaus / Azubis weiblich: Kolpinghaus
FIF 10 b - Azubis männlich: Kolpinghaus / Azubis weiblich: Kolpinghaus
07.01.2025 - 10.01.2025
MKI 12 x - Azubis männlich: Jugendhotel / Azubis weiblich: Jugendhotel
Anreisemodalitäten
ABZ Bauindustriezentrum Wetzendorf
Anreise:
Sonntag von 20.00 bis 22.00 Uhr
Montag bis Donnerstag bis 22.00 Uhr
Glockenhofheim Nürnberg
Anreise:
Sonntag von 19.30 bis 21.30 Uhr
Montag bis spätestens 17.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 16.00 bis 22.00 Uhr
Jugendhotel Nürnberg
Anreise:
Sonntag von 19.00 bis 22.00 Uhr
(ACHTUNG! ANREISEVRSPÄTUNG AB SOFORT KOSTENPFLICHTIG.
22:00 Uhr - 0:00 Uhr = 30,00 €
0:00 Uhr - 3:00 Uhr = 50,00 €
Diese Kosten trägt der Anreisende selber.)
Montag bis Donnerstag bis 22.00 Uhr
Kolpinghaus Nürnberg
Anreise:
Sonntag bis 22.00 Uhr
Montag bis Donnerstag bis 22.00 Uhr
Marienheim Nürnberg
Anreise:
Sonntag bis 22.00 Uhr
Montag bis Donnerstag bis 20.00 Uhr
Anreiseinformationen dringend beachten!
Don Bosco Haus
Anreise:
Sonntag: Von 18 bis 22 Uhr
Montag bis Freitag: 8 bis 15 Uhr und 16 bis 22 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Bei allen Sonderfällen, bei denen die Zeiten nicht eingehalten werden können (wie z.B. Zugverspätung etc.) ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Heim erforderlich.
Wer hat Anspruch auf Heimunterbringung?
Einen Anspruch auf Unterbringung in einem Wohnheim haben Schülerinnen und Schüler,
- bei denen die schulbedingte Abwesenheit von zu Hause bei Benützung regelmäßig fahrender Verkehrsmittel mehr als zwölf Stunden oder
- die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnort und Berufsschule (hin und zurück) mehr als drei Stunden beträgt.
Was muss bei der Beantragung auf Heimunterbringung beachtet werden?
- Der Antrag auf Heimunterbringung muss spätestens zwei Wochen vor Schuljahresbeginn/unverzüglich nach Ausbildungsbeginn gestellt werden, da sonst eine Unterbringung nicht gewährleistet werden kann.
- Eine Antragsstellung erfolgt mindestens für 1 Schuljahr bzw. für die komplette Ausbildungszeit. Eine Antragstellung für einzelne Schulblöcke ist nicht möglich.
- Bitte geben Sie diesen Antrag (den Link finden Sie am Ende dieser Seite) vollständig ausgefüllt rechtzeitig im Sekretariat der Berufsschule 2 ab. Der Nachweis der Verkehrsverbindung ist unerlässlich.
- Ein unvollständig ausgefüllter Antrag und/oder fehlender Nachweis führt zur Nichtgenehmigung des Antrages.
- Wird der beantragte und zugewiesene Heimplatz von Ihnen ohne entsprechende schriftliche Abmeldung und ohne zwingenden Grund nicht angenommen, so sind Sie für die entstehenden Heimkosten schadenersatzpflichtig!
- Sollten Sie Ihren zugewiesenen Heimplatz nicht mehr benötigen, müssen Sie sich rechtzeitig an der Schule abmelden. Dies gilt auch bei Krankmeldungen!
- Kündigungen während eines Schuljahres sind nur aus wichtigem Grund mit Nachweis möglich.
In welchem Wohnheim werde ich untergebracht?
- Die Heimbelegung der verschiedenen Klassen wird in der Woche vor dem Blockunterricht zwischen Mittwoch und Freitag auf dieser Seite (siehe oben)veröffentlicht!
- Spätestens am ersten Schultag des jeweiligen Blockunterrichts erfahren Sie in der Schule von Ihrer Lehrkraft, in welchem Wohnheim Sie untergebracht sind.
- Einen Anspruch auf einen Heimplatz in einem ganz bestimmten Wohnheim haben Sie nicht.
Wie sind die Regelungen zur Kostenübernahme für die Heimunterbringung?
- Die Kosten für die Heimunterbringung und Verpflegung für berufsschulpflichtige und berufsschulberechtigte Schüler/-innen tragen anteilig der Freistaat Bayern, Ihre Heimatgemeinde und die Stadt Nürnberg.
- Für Sie verbleibt ein Eigenanteil an den Verpflegungskosten von z.Zt. 5,10 € je Verpflegungstag. Diesen Betrag müssen Sie zu Beginn eines jeden Unterrichtsblockes im Heim direkt bezahlen. Sollte eine Erhöhung der Verpflegungskosten notwendig werden, benachrichtigen wir Sie rechtzeitig.
Was ist noch zu beachten?
- Ein genehmigter Heimplatz gilt für die ganze Ausbildung.
- In den von der Stadt Nürnberg angemieteten Wohnheimen müssen Sie sich an die jeweilige Hausordnung halten! Bei groben Verstößen müssen Sie mit dem Ausschluss von der Heimunterbringung rechnen.
- Neben dem eigentlichen Antrag auf Heimunterbringung MUSS IN JEDEM FALL vom Betrieb der überwiegende Ausbildungsort auf dem Formular "Bescheinigung des Einsatzortes" bestätigt werden.
Wo erhalte ich das Antragsformular?
Aktualisiert am 19.12.2024, 11:57 Uhr