Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Fertigungstechnik. Es muss im Bereich Technik durchgeführt werden.
Dauer: 2 Wochen.
Das Vorpraktikum ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Fertigungstechnik. Es muss im Bereich Technik durchgeführt werden.
Dauer: 2 Wochen.
Das Grundpraktikum Fertigung/Produktion wird in einem technischen Fertigungs- bzw. Produktionsbetrieb durchgeführt. Die Schüler suchen sich die Praktikumsbetriebe eigenständig, wobei die Praktikumsinhalte in Absprache mit den Betrieben und der Schule festgelegt werden.
Praktikumsdauer: mind. 6 Wochen
Das Grundpraktikum Fertigung/Produktion ist Voraussetzung für das Vorrücken ins zweite Ausbildungsjahr. Schüler, die das Grundpraktikum von mindestens 6 Wochen nach dem ersten Schuljahr nicht nachweisen können, müssen einen Antrag stellen um die 10. Klasse wiederholen zu dürfen. Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.
Schüler im zweiten Ausbildungsjahr müssen das Fachpraktikum Fertigung/Produktion durchführen. In der Regel wird das Praktikum im selben Betrieb durchgeführt, in dem schon das Grundpraktikum Fertigung/Produktion abgeleistet wurde. Die Praktikumsinhalte werden in Absprache mit den Betrieben und der Schule festgelegt.
Praktikumsdauer:
Maschinen- und Anlagenführer/in: max. 10 Wochen
Fachkraft für Metalltechnik: mind. 2 Wochen
Das Grundpraktikum und Fachpraktikum Fertigung/Produktion ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer).
Bitte beachten Sie den Menüpunkt „Verträge“!
Aktualisiert am 03.04.2025, 12:04 Uhr