Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Unter welchen Voraussetzungen müssen Auszubildende nach dem Unterricht noch in den Betrieb?
Die wesentlichen Regelungen zum Thema Freistellung für die Berufsschule und für Prüfungen sind in den §§ 9 und 10 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), dem Art. 77 des Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und dem § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu finden. Durch Tarifverträge und gegebenenfalls Betriebsvereinbarungen kann in bestimmten Grenzen von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden.
Im Folgenden sind die wesentlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes dargestellt. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Berufsschulberechtigte, soweit sie nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde.
In welchem Umfang sind die Auszubildenden für Prüfungen freizustellen?
Finden Prüfungen statt, so muss der Arbeitgeber den Jugendlichen bzw. die Jugendliche dafür entsprechend der Regelung an Berufsschultagen (§ 10 JArbSchG) freistellen. Das gilt für Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, für Prüfungen aufgrund der Schulgesetze für die Berufsschule und sonstige Prüfungen, die im Ausbildungsvertrag oder sonstigen Verträgen festgelegt sind sowie alle sonstigen Ausbildungsmaßnahmen – auch öffentlich-rechtlicher Art – der Verwaltungen und Unternehmen.
Vor der schriftlichen Abschlussprüfung und einer eventuellen Wiederholung hat der Arbeitgeber den Jugendlichen bzw. die Jugendliche am vorhergehenden Arbeitstag freizustellen. Eine Befreiung vom Berufsschulunterricht ist ausgeschlossen.
Auch bei einer Freistellung für Prüfungen darf kein Entgeltausfall eintreten.
Die Freistellung für Prüfungen gilt auch für über 18-Jährige, wenn sie berufsschulpflichtig sind.
Für weitergehende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wie viele Schultage sind in den einzelnen Berufsbereichen und Jahrgangsstufen einzuplanen?
Die Anzahl der Schultage richtet sich sowohl nach dem Ausbildungsberuf als auch nach der Jahrgangsstufe, die ein Auszubildender gerade besucht. Nähere Angaben sind unter den einzelnen Ausbildungsberufen zu finden.