Prüfungen
Die gestreckte Abschlussprüfung der IHK umfasst zwei Teile mit folgenden Prüfungsfächern:
1. Teil: Informationstechnisches Büromanagement
Zeitpunkt: Februar/März im zweiten Ausbildungsjahr
- Praktische Prüfung (computergestützt)
- Prüfungszeit 120 Minuten
- Gewichtung: 25 %
Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben computergestützt bearbeiten und nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert bearbeiten kann.
Dabei soll er zeigen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitung sowie Tabellenkalkulation recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann.
2. Teil: Schriftliche Prüfung und Fachgespräch
Teil 2 (1): Schriftliche Prüfung
Kundenbeziehungsprozesse
- schriftlich
- komplexe und berufstypische Arbeitsaufträge zur handlungsorientierten Bearbeitung
- Prüfungszeit 150 Minuten
- 90 Minuten ungebunden
- 60 Minuten gebunden/ungebunden (maschinell auswertbar)
- Gewichtung: 30 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
- schriftlich
- Fallbezogene Aufgaben zu allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt
- Prüfungszeit 60 Minuten
- gebunden/ungebunden (maschinell auswertbar)
- Gewichtung: 10 %
Teil 2 (2): Fachgespräch
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation
- Fallbezogenes Fachgespräch
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, Probleme und Vorgehensweisen erörtern sowie Lösungswege entwickeln, begründen und reflektieren kann
- Prüfungszeit 20 Minuten
- Gewichtung: 35 %
Fallbezogenes Fachgespräch: Zwei Alternativen
Wahl mit der Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung
„Report- Variante“
Der Prüfling fertigt je Wahlqualifikation einen maximal dreiseitigen Report über durchgeführte betriebliche Fachaufgaben an. Die beiden Reporte müssen spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung abgegeben werden.
Die Auswahl der Aufgabe und damit die Wahlqualifikation, die dem Fachgespräch zu Grunde gelegt wird, erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
„Klassische Variante“
Der Prüfling wählt eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus. Die Vorbereitungszeit beträgt 20 Minuten.
Der Prüfungsausschuss entscheidet
am Tag der Prüfung, zu welcher der
beiden Wahlqualifikationen er dem Prüfling Aufgaben zur Auswahl stellt.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.