Aktuelle Heimplatzbelegung
Alle Heimschüler rufen bitte am Donnerstag vor Blockbeginn im Sekretariat der B9 an. Sie erhalten dann die Information, in welchem Heim Sie untergebracht sind.
Bitte beachten Sie, dass minderjährige Heimschüler/innen teilweise eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten benötigen um am Wochenende und an Feiertagen nach Hause zu fahren.
Anspruch auf Heimunterbringung für Blockschüler/-innen
Sie haben einen Anspruch auf Unterbringung in einem Wohnheim, wenn
- die schulbedingte Abwesenheit von zu Hause bei Benutzung regelmäßig fahrender Verkehrsmittel mehr als zwölf Stunden beträgt oder
- die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen Ihrem Wohnort und der Berufsschule (hin und zurück) mehr als drei Stunden beträgt.
Informationen und Formblätter zur Heimunterbringung
Der Antrag auf Heimunterbringung muss spätestens 10 Werktage vor Unterrichtsbeginn gestellt werden, da sonst eine Unterbringung nicht gewährleistet werden kann. Er muss vollständig ausgefüllt und rechtzeitig im Sekretariat der Beruflichen Schule 9 abgegeben werden.
Unvollständig ausgefüllte oder verspätet abgegebene Anträge können nicht bearbeitet werden.
Wird der beantragte und zugewiesene Heimplatz nicht spätestens 10 Werktage vor Blockbeginn storniert oder ohne zwingenden Grund nicht angenommen, entstehen Regresskosten zu Ihren Lasten. Eine Abmeldung während des laufenden Schuljahres ist nicht möglich.
Bitte rufen Sie bis spätestens 07:30 Uhr im Sekretariat an, wenn Sie erkrankt sind, und weisen Sie darauf hin, dass Sie Heimschüler/-in sind.
Wohnheim
Die Heimbelegungen werden in der Woche vor dem Blockunterricht der Klasse zwischen Mittwoch und Freitag auf dieser Seite veröffentlicht. Auf Nachfrage informieren auch die Lehrkräfte am ersten Schultag des jeweiligen Blockunterrichts, in welchem Wohnheim die Schüler/-innen untergebracht sind.
Ein Anspruch auf einen Heimplatz in einem bestimmten Wohnheim besteht nicht.
Informationen zu den Heimen
Die Schülerinnen und Schüler der Berufsschule 9 werden in folgenden Heimen untergebracht:
Bei allen Sonderfällen an denen die Zeiten nicht eingehalten werden können (wie z. B. Zugverspätung etc.) ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Heim erforderlich.
Regelungen zur Kostenübernahme
Die Kosten für die Heimunterbringung und Verpflegung für berufsschulpflichtige und berufsschulberechtigte Schüler/-innen tragen anteilig der Freistaat Bayern, die Heimatgemeinde, die Stadt Nürnberg und die Heimschüler/-innen.
Sie zahlen einen Eigenanteil an den Verpflegungskosten von z.Zt. 5,10 € je Verpflegungstag. Dieser Betrag muss zu Beginn eines jeden Unterrichtsblockes direkt im Heim bezahlt werden. Bei einer Erhöhung der Verpflegungskosten werden Sie rechtzeitig benachrichtigt.
Schüler/-innen mit einem Umschulungsvertrag kann ein Heimplatz vermittelt werden. Die Rechnung für den Heimplatz müssen Umschüler/-innen jedoch selbst bezahlen. Gegebenenfalls kann aber eine Kostenerstattung bei dem Träger der Umschulungsmaßnahme (z.B. die Agentur für Arbeit) erreicht werden.
Hausordnung in Wohnheimen
In den von der Stadt Nürnberg angemieteten Wohnheimen gilt eine verbindliche Hausordnung, die von den Bewohnern eingehalten werden muss.
Bei groben Verstößen kann ein Ausschluss von der Heimunterbringung erfolgen.