Blick auf die Berufsschule 9 im Sommer, davor Schüler auf Sitzsteinen

Berufliche Schule 9

Prüfungen

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird ca. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Es sind in 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Im einzelnen werden folgende Gebiete geprüft:

    1. Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    2. Haushaltswesen und Beschaffung
    3. Wirtschafts- und Sozialkunde

    Abschlussprüfung

    1. Schriftliche Prüfungsbereiche (Bearbeitungszeiten)

    1.1 Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Min.)
    1.2 Personalwesen (120 Min.)
    1.3 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Min.)
    1.4 Wirtschaft- und Sozialkunde (90 Min.)

      2. Praktischer Prüfungsbereich

      2.1 Fallbezogene Rechtsanwendung einschl. Prüfungsgespräch (45 Min.)

        Rechtsgrundlagen

        Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl I S. 1029)

        Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in der allgemeinen inneren Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung vom 22. Juli 1999 (GVBl 17/1999 S. 349)

          Zuständige Stelle

          nach den Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r im Kommunaldienst (VFA-K) die Bayerische Verwaltungsschule, K.d.ö.R, München.