Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird ca. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Es sind in 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Im einzelnen werden folgende Gebiete geprüft:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird ca. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Es sind in 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben zu bearbeiten. Im einzelnen werden folgende Gebiete geprüft:
1.1 Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Min.)
1.2 Personalwesen (120 Min.)
1.3 Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Min.)
1.4 Wirtschaft- und Sozialkunde (90 Min.)
2.1 Fallbezogene Rechtsanwendung einschl. Prüfungsgespräch (45 Min.)
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl I S. 1029)
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in der allgemeinen inneren Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung vom 22. Juli 1999 (GVBl 17/1999 S. 349)
nach den Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r im Kommunaldienst (VFA-K) die Bayerische Verwaltungsschule, K.d.ö.R, München.