Familienverhältnisse
Scheidung anerkennen lassen
Scheidungen sind nicht Aufgabe des Standesamtes. Dafür sind in Deutschland die Familiengerichte zuständig. Wurden Sie im Ausland geschieden, beraten wir Sie aber dazu, wie Sie Ihre ausländische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen können.
Adoption
Für Adoptionen sind in Deutschland Familiengerichte zuständig. Dennoch können wir Sie zu einigen Themen im Zusammenhang mit einer Adoption informieren, oder Ihnen Dokumente ausstellen, wenn die Adoption als rechtsgültig anerkannt wurde.
Vaterschaft anerkennen
Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen möchten, muss das öffentlich beurkundet werden. Möglich ist das schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vaterschaft anfechten
Wenn Sie eine Vaterschaft anfechten möchten, muss das beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Das können Sie als Vater, Mutter oder Kind tun. Im Geburtenbuch wird dann gegebenen Falls festgehalten, dass der angegebene Vater nicht der leibliche Vater ist.