Familienverhältnisse
![(fizkes) Scheidung anerkennen lassen](/imperia/md/standesamt_nbg/bilder/t_scheidung-anerkennen-lassen.jpg)
Scheidung anerkennen lassen
Scheidungen sind nicht Aufgabe des Standesamtes. Dafür sind in Deutschland die Familiengerichte zuständig. Wurden Sie im Ausland geschieden, beraten wir Sie aber dazu, wie Sie Ihre ausländische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen können.
![(Rainier Riado) Kleinkind wird mit Fläschchen gefüttert](/imperia/md/standesamt_nbg/bilder/t_adoption.jpg)
Adoption
Für Adoptionen sind in Deutschland Familiengerichte zuständig. Dennoch können wir Sie zu einigen Themen im Zusammenhang mit einer Adoption informieren, oder Ihnen Dokumente ausstellen, wenn die Adoption als rechtsgültig anerkannt wurde.
![(Kelli McClintock) Vater trägt seinen Sohn auf den Schultern](/imperia/md/standesamt_nbg/bilder/t_elternschaft-anerkennen.jpg)
Elternschaft anerkennen
Wenn Sie die Vaterschaft für ein Kind offiziell anerkennen lassen wollen, wird das neue Familienverhältnis bei uns beurkundet. In manchen Ländern ist es vorgeschrieben, dass auch die Mutterschaft offiziell beurkundet wird. Kommt einer der Eltern aus einem solchen Land, informieren wir Sie zu den Details.
![(dusanpetkovic1) Vaterschaftstest](/imperia/md/standesamt_nbg/bilder/t_vaterschaft-anfechten.jpg)
Vaterschaft anfechten
Wenn Sie eine Vaterschaft anfechten möchten, muss das beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Das können Sie als Vater, Mutter oder Kind tun. Im Geburtenbuch wird dann gegebenen Falls festgehalten, dass der angegebene Vater nicht der leibliche Vater ist.