Geschlechtseintrag ändern

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.

Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen.



Ablauf

Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten.

Schritt 1 – Änderung des Geschlechtseintrags anmelden

Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts an. Ab dem 1. August 2024 stellen wir hier auf dieser Seite einen Link zur Online-Terminbuchung zur Verfügung.

Schritt 2 – Neuen Geschlechtseintrag erklären

Frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.

Einen Termin für die Erklärung vereinbaren wir gemeinsam bei Ihrem Termin zur Anmeldung.


Voraussetzungen

Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Nürnberg ändern, wenn Sie

a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
b) ein anerkannter Flüchtling sind oder
c) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
d) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.


Erforderliche Unterlagen

  • amtliche/s Ausweisdokument/e von Ihnen selbst
  • eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung

Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:

  • Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • amtliche Ausweisdokumente der Eltern

Zusätzlich bei Verheirateten:

  • die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung

Gebühren

Anmeldung (Die Gebühren werden bei der Erklärung verrechnet.)

Beurkundung der Erklärung (nach der Wartefrist)

Vorsprachen mit Dolmetscher für die Anmeldung

Vorsprachen mit Dolmetscher für die Erklärung

Es können weitere Gebühren entstehen. Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt.


Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Sachgebiet Urkunden

Hirschelgasse 32

Ebene 2

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-7468

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


Weitere Informationen

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