Geschlechtseintrag ändern
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.
Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen.
Ablauf
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten.
Schritt 1 – Änderung des Geschlechtseintrags anmelden
Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts an. Dies ist seit dem 1. August 2024 möglich. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin beim Standesamt Nürnberg.
Schritt 2 – Neuen Geschlechtseintrag erklären
Frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.
Einen Termin für die Erklärung vereinbaren wir gemeinsam bei Ihrem Termin zur Anmeldung.
Voraussetzungen
Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Nürnberg ändern, wenn Sie
a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
b) ein anerkannter Flüchtling sind oder
c) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
d) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- amtliche/s Ausweisdokument/e von Ihnen selbst
- eigene Geburtsurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:
- Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- amtliche Ausweisdokumente der Eltern
Zusätzlich bei Verheirateten:
- die eigene Eheurkunde, bei fremdsprachigen Dokumenten mit Übersetzung
Gebühren
Anmeldung (Die Gebühren werden bei der Erklärung verrechnet.)
15 Euro
Beurkundung der Erklärung (nach der Wartefrist)
30 Euro
Vorsprachen mit Dolmetscher für die Anmeldung
25 Euro
Vorsprachen mit Dolmetscher für die Erklärung
40 Euro
Es können weitere Gebühren entstehen. Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt.
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Sachgebiet Urkunden
Hirschelgasse 32
Ebene 2
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-7468
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung