Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie zuerst die Anmeldung der Eheschließung vornehmen (früher: Aufgebot bestellen). Das geht beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Paare, bei denen mindestens eine Person ihren Wohnsitz in Nürnberg hat, können sich an das Standesamt Nürnberg wenden.
Erst wenn der Hochzeitstermin von Ihrem Standesamt bestätigt wurde, sollten Sie Vorbereitungen für die Hochzeit treffen. Heiraten Sie in Nürnberg, haben Sie eine Auswahl verschiedener Orte für Ihre Trauung. Für die Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an.
1. Schritt: Wunschtermin für geplante Eheschließung online reservieren
Alle Informationen zu den Standorten und den verfügbaren Terminen finden Sie im Traukalender. Bitte benutzen Sie unseren Traukalender, um einen Termin für Ihren gewünschten Trauort zu reservieren und uns Ihre Personen-Daten zuzusenden. Damit überprüfen wir, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen.
Haben Sie sich noch nicht für einen Termin oder Trauort entschieden, stellen Sie bitte zuerst eine Anfrage für geplante Eheschließung. Die Anfrage können Sie uns online zusenden, damit wir überprüfen können, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen.
2. Schritt: Persönliche Vorsprache und erforderliche Unterlagen
Wir werden uns zuverlässig bei Ihnen melden, nachdem wir Ihre Daten erhalten haben. Wir schicken Ihnen anhand Ihrer Angaben eine individuelle Liste der Dokumente, die wir von Ihnen benötigen. Anschließend können wir den Termin zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren.
Wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit haben
Je nach Fallkonstellation benötigen wir verschiedene Unterlagen von Ihnen. Einige davon können wir bereits intern beschaffen, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Welche Unterlagen Sie uns zusätzlich vorlegen müssen, erhalten Sie von uns per E-Mail, nachdem wir Ihre Daten erhalten und geprüft haben.
Wenn eine Person keine deutsche Staatsangehörigkeit hat
Je nach Fallkonstellation benötigen wir verschiedene Unterlagen von Ihnen. Einige davon können wir bereits intern beschaffen, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Wenn eine*r (oder beide) der Eheschließenden keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, benötigt diese Person ein Ehefähigkeitszeugnis oder bestimmte andere Dokumente aus dem Heimatland.
Welche Unterlagen wir konkret von Ihnen benötigen, erfahren Sie von uns per E-Mail, nachdem wir Ihre Daten erhalten und geprüft haben. Bitte haben Sie bis dahin Geduld. Bei Interesse können Sie sich hier informieren:
Wenn Sie alle benötigten Dokumente haben, vereinbaren Sie mit uns den Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Dieser Termin darf maximal 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin liegen und sollte mindestens 3 Monate davor sein. Kontaktieren Sie uns dazu einfach über das Kontaktformular.
Welche Dinge werden bei der Anmeldung der Eheschließung festgelegt?
- Termin und Ort: Wann und wo möchten Sie heiraten? Wenn Sie im Vorfeld einen Wunschtermin reserviert haben, bleibt es natürlich dabei. - Ehename: Welchen Namen möchten Sie in Zukunft führen? - Namensführung von eventuell vorhandenen Kindern: Welchen Nachnamen sollen Ihre Kinder zukünftig tragen? - Stammbuch: Möchten Sie ein Stammbuch erwerben und wenn ja, welches? - Anzahl der Urkunden: Wie viele Eheurkunden benötigen Sie? Wir empfehlen üblicherweise zwei Stück: Eine zur Dokumentation im Stammbuch, eine weitere für alle organisatorischen Angelegenheiten rund um die Hochzeit (z.B. Namensänderungen).
Müssen beide Eheschließenden zum Termin anwesend sein?
Zur Anmeldung der Eheschließung müssen beide Verlobte persönlich anwesend sein. Ist das aus wichtigem Grund nicht möglich, müssen Sie eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht der abwesenden Person vorlegen. Hat eine der beiden Personen eine ausländische Staatsbürgerschaft, kontaktieren Sie uns bitte vorab – in diesen Fällen kann es Abweichungen geben. Spätestens am Tag der Heirat muss dann die Eheanmeldung persönlich unterschrieben werden.
Müssen beide Eheschließenden Deutsch verstehen/sprechen?
Die Amtssprache ist Deutsch. Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen und verstehen, brauchen Sie für Ihre Besuche beim Standesamt eine Person, die dolmetscht. Anliegen rund um Ihren Personenstand haben Folgen für Sie, über die wir Sie zuverlässig informieren und beraten können müssen.
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/standesamt_nbg/weiterfuehrende_informationen_de.html#amtssprache>
Further information in English<https://www.nuernberg.de/internet/standesamt_nbg/weiterfuehrende_informationen_en.html#official_language>
Bei der Anmeldung der Eheschließung werden Sie nach verschiedenen Dingen gefragt, über die Sie sich im Vorfeld Gedanken machen sollten. Dazu gehören:
Termin und Ort: Wann und wo möchten Sie heiraten? Wenn Sie im Vorfeld einen Wunschtermin reserviert haben, bleibt es natürlich dabei.
Ehename: Welchen Namen möchten Sie in Zukunft führen?
Anzahl der Urkunden: Wie viele Eheurkunden benötigen Sie? Wir empfehlen üblicherweise zwei Stück: Eine zur Dokumentation im Stammbuch, eine weitere für alle organisatorischen Angelegenheiten rund um die Hochzeit (z.B. Namensänderungen).
Die Anmeldung der Eheschließung ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden unmittelbar mit der Anmeldung fällig und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Die Zahlung mit Kreditkarten, Debitkarten, Apple Pay oder Google Pay ist leider nicht möglich.
Nach der Anmeldung zur Eheschließung bekommen Sie von uns eine schriftliche Terminbestätigung. Darin werden Ihnen Ort und Zeitpunkt der Heirat verbindlich bestätigt. Bitte bringen Sie diese Terminbestätigung zu Ihrer Trauung mit. Auf der Rückseite der Terminbestätigung können Sie eventuelle Trauzeugen eintragen.
Bitte seien Sie 10 Minuten vor Ihrem Trauungstermin vor Ort. In dieser Zeit überprüfen wir die Identität des Brautpaares und ggf. der Trauzeugen oder des Dolmetschers anhand Ihrer amtlichen Lichtbildausweise.
Was müssen wir bei der Trauung mitbringen?
- Ausgefüllte Terminbestätigung - Ausweise der beiden Verlobten - ggf. Ausweise der Trauzeugen - ggf. Ausweis des Dolmetschers
Achtung: Es werden amtliche Lichtbildausweise benötigt - z.B. Reisepässe, Personalausweise oder europäische ID-Cards.
Dürfen wir bei der Trauung fotografieren und filmen?
Klären Sie mit Ihrer Standesbeamtin oder Ihrem Standesbeamten, ob Sie die Trauung fotografieren oder filmen dürfen. Grundsätzlich gelten die im untenstehenden Merkblatt veröffentlichten Regeln.
Sie können den Hochzeitsfotografen im Standesamt buchen. Je nach Verfügbarkeit ist das auch noch am Tag der Trauung möglich.
Dürfen unsere Gäste nach der Trauung Reis/Blumen werfen?
Bitte beachten Sie, dass im und vor dem Rathaus das Streuen von Blumen, Reis, Konfetti oder ähnlichem, vor allem aus Sicherheitsgründen, leider nicht erlaubt ist. Bei Nichtbeachtung müssen wir Ihnen die Reinigungskosten in Rechnung stellen. Ebenso verboten ist das Mitbringen von Helium- und Gasflaschen. Die Nichteinhaltung dieses Hinweises kann zu einem Verweis aus den Räumen des Standesamts führen.
FAQs
Können wir freie Hochzeitstermine vorab einsehen?
Eine Online-Übersicht der verfügbaren Termine können Sie im Traukalender einsehen. Dafür müssen Sie Ihre Personendaten eingeben.
Wir wohnen nicht in Nürnberg, möchten aber dort heiraten. Wie gehen wir vor?
Wenn Sie in einem anderen Ort in Deutschland gemeldet sind, aber in Nürnberg heiraten möchten, müssen Sie die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erledigen. Anschließend können Sie Ihren Wunschtermin mit uns vereinbaren.
Beraten Sie uns dazu, welche Unterlagen wir vorlegen müssen?
Besonders für Paare, die Dokumente aus dem Ausland einreichen müssen, empfehlen wir sogar einen Beratungstermin. Füllen Sie zunächst die Online-Anfrage aus, damit wir überprüfen können, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen. Danach werden wir uns zuverlässig bei Ihnen melden, nachdem wir Ihre Daten erhalten haben.
Dafür fällt eine Beratungsgebühr in Höhe von 25 Euro an, die aber mit der Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung verrechnet wird.
Telefonische Erreichbarkeit des Sachgebiets Eheschließung: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr