Scheidung anerkennen lassen

Scheidung anerkennen lassen

Wenn Sie im Ausland geschieden wurden, muss diese Scheidung erst in Deutschland anerkannt werden, um hier gültig zu sein. Dafür ist die jeweilige Landesjustizverwaltung zuständig – wenn Sie in Bayern leben, ist das Oberlandesgericht München zuständig.

Zu den Themen:



Wichtig!

Wenn Sie nach März 2001 in einem EU-Staat (ausgenommen Dänemark) geschieden wurden, gilt diese Regelung nicht. Wir beraten Sie gerne telefonisch dazu, ob in Ihrem Fall eine förmliche Anerkennung nötig ist.

Diese Dokumente brauchen Sie

  • Scheidungsurteil im Original
  • Wenn Sie in einem Land geschieden wurden, in dem es ein vorläufiges und ein endgültiges Scheidungsurteil gibt brauchen Sie beide Urteile
  • Falls vorhanden:

    Scheidungsurkunde

  • Heiratsurkunde im Original

    oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch vom Standesamt Ihrer Heirat.

    Für Eheschließungen in Westdeutschland brauchen Sie die Abschrift, wenn Sie im Zeitraum 01.Januar 1958 - 01.Januar 2009 geheiratet haben. Für Eheschließungen in den neuen Bundesländern gilt das für die Heirat im Zeitraum vom 03.Oktober 1990 - 01.Januar 2009

  • Verdienstnachweis

Wichtig!

Legen Sie immer Originaldokumente vor. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).

Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Important!

Always provide original documents. For documents that are not written in German, you need a German translation. For certificates that were issued outside the EU, you need an over-authentication (apostille or legalization).

We have summarized further information for you here.

Den Antrag für die Anerkennung Ihrer Scheidung, inklusive aller Dokumente, senden Sie direkt an das Oberlandesgericht München. Adresse und Antrag finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts. Gerne beraten wir Sie bei weiteren Einzelheiten telefonisch.



Stadt Nürnberg

Standesamt Sachgebiet Nachbeurkundungen und Namensrecht

Hirschelgasse 32

Ebene 5

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-5711

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


Hilfe und Downloads von A-Z

Weitere Informationen

Aufgeschlagenes Buch

Official language, authentication, translations

Frau an Laptop

Sprache, Übersetzung, Überbeglaubigung

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