Vaterschaft anerkennen
Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen möchten, muss das öffentlich beurkundet werden. Sie können die Erklärung beim Standesamt oder auch jedem Jugendamt, Notar oder deutschen Auslandsvertretung beurkunden lassen. Möglich ist das schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später.
Beurkundungen durch das Jugendamt
Wenn Sie zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgeerklärung abgeben möchten, empfehlen wir Ihnen eine gemeinsamen Termin bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Dort können Sie beides auf einmal erledigen.
Zu den Themen:
Vaterschaft vor Beurkundung der Geburt anerkennen
Ist Ihr Kind noch nicht geboren oder soll die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der Geburtsbeurkundung erfolgen, ist dafür das Sachgebiet Geburten zuständig.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Sachgebiet Geburten des Standesamts. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die notwendigen Unterlagen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist nur mit Zustimmung der Mutter gültig. Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.
Erforderliche Unterlagen
- amtliche Ausweisdokumente von Mutter und Vater (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
- Mutterpass
Weitere vorzulegende Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Eltern. Die benötigten Unterlagen können Sie dem Merkblatt "Geburt in Nürnberg" entnehmen.
Sachgebiet Geburten
Hirschelgasse 32
Ebene 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-15757
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte schreiben Sie uns hierfür über das Kontaktformular.
Vaterschaft nach Beurkundung der Geburt anerkennen
Wenn die Geburt Ihres Kindes bereits beurkundet wurde, ist das Sachgebiet Urkunden für die Anerkennung der Vaterschaft zuständig.
Ablauf
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin im Sachgebiet Urkunden.
Die Vaterschaftsanerkennung ist nur mit Zustimmung der Mutter gültig, bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes, falls das Kind nicht in Nürnberg geboren wurde
- amtliche Ausweisdokumente von Mutter und Vater (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsurkunde des Vaters
- Eheurkunde des Vaters (wenn vorhanden)
- ausländische Urkunden: als internationale Version oder mit deutscher Übersetzung
Sachgebiet Urkunden
Hirschelgasse 32
Ebene 2
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-7468
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung