Vaterschaft anfechten
Für die Anfechtung einer Vaterschaft ist das Amtsgericht (Familiengericht) des Ortes zuständig, an dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Vaterschaft kann von dem Mann, der als Vater gilt, der Mutter und vom Kind angefochten werden.
Zu den Themen:
Änderung im Geburtenbuch
Wenn Sie die Vaterschaft für ein in Nürnberg geborenes Kind anfechten möchten, müssen Sie das beim Familiengericht beantragen. Geht es um die Vaterschaft für ein minderjähriges Kind, können Sie sich auch vorab an das Jugendamt wenden.
Hat das Gericht über den Fall entschieden, wird es uns den rechtskräftigen Beschluss mitteilen. Wir tragen dann im Geburtenbuch ein, dass der dort genannte Vater nicht der leibliche Vater des Kindes ist.
Nach deutschem Recht ändert sich der Name des Kindes dadurch nicht - ist das Kind ausländischer Staatsbürger, kann sich unter Umständen auch der Nachname ändern.
Sachgebiet Urkunden
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