Fettabscheider
Organische Öle und Fette dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Es besteht sonst die Gefahr von Fettablagerungen, die den Abwasserabfluss behindern, zu Schäden an den Rohrmaterialien und zu erheblichen Geruchsbelästigungen führen können.
Öl- und fetthaltiges Abwasser muss über eine Fettabscheideranlage geleitet werden, bevor es in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Leichtflüssigkeitsabscheider
Können Mineralöle oder Leichtflüssigkeiten, vor allem solche, die feuergefährlich sind oder eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, in die Entwässerungsanlagen gelangen, so sind hinter den Ablaufstellen Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (Koaleszenzabscheider) einzubauen.
Abläufe von Flächen, auf denen Kraftfahrzeuge gewaschen, gewartet oder betrankt werden, sind über Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (Koaleszenzabscheider) an die Entwässerungsanlage anzuschließen.
Kontakt