Grundlegende Informationen
Wird bei Bauvorhaben Grundwasser in das öffentliche Kanalnetz geleitet, ist eine Genehmigung erforderlich.
Auch die Einleitung von Abwässern aus Fassadenreinigungen und die Ableitung von Abwässern von mobilen Einrichtungen (Kirchweih, Freiluftveranstaltungen) sind genehmigungspflichtig.