Grundlegende Informationen
Abwasser von gewerblichen und industriellen Einleitern kann Stoffe enthalten, die sich schädlich auf die Abwasserbeseitigung auswirken. Die Folgen können Korrosionserscheinungen und Geruchsbelästigungen in der Kanalisation, Störungen der Reinigungsprozesse in den Kläranlagen und eine unzulässige Schadstoffbelastung des Klärschlamms und des gereinigten Abwassers sein. Deshalb sind in der Entwässerungssatzung Grenzwerte für Schadstoffe festgelegt. Diese dürfen am Ort des Anfalls bzw. am Ablauf einer privaten Abwasservorbehandlungsanlage nicht überschritten werden.
Eine Untersuchung des gewerblichen und industriellen Abwassers sichert die Einhaltung der festgelegten Schadstoff-Grenzwerte. Zudem zeigt die Untersuchung Schwachstellen bei der Prozessführung und Abwasservorbehandlung des Einleiters auf.