Die Gefahren für Ihr Gebäude
Gefahren durch Wasser können für Sie auf die hier genannten Arten entstehen. Diese sind voneinander unabhängig zu betrachten und erfordern unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung.
Gefahren durch Wasser können für Sie auf die hier genannten Arten entstehen. Diese sind voneinander unabhängig zu betrachten und erfordern unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung.
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Bei Regen gelangen erheblich höhere Abwassermengen in die Kanalisation als bei Trockenwetter. Der Wasserstand im Kanal steigt an. Dadurch ist der Abwasserabfluss aus Ihrem Gebäude eingeschränkt – es kommt zum Rückstau.
Durch den ansteigenden Wasserstand im Kanalnetz kann Abwasser über Ihre privaten Kanäle (= „Grundstücksentwässerungsanlage“) in Ihr Gebäude eindringen. Betroffen sind dann alle Räume, die unter der sogenannten „Rückstauebene“ liegen.
Die Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante beziehungsweise der Geländeoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser in der Kanalisation ansteigen. *
Deshalb ist für alle Räume und Flächen, die unter der Rückstauebene liegen, ein Schutz gegen das aus dem Kanalnetz eindringende Abwasser nötig.
Durch den Einbau einer Hebeanlage oder durch Rückstauverschlüsse können Sie sich zuverlässig schützen. Diese Anlagen sind jedoch nur wirkungsvoll, wenn sie fachgerecht eingebaut, regelmäßig gewartet und richtig bedient werden.
* In Einzelfällen kann - abhängig z.B. von örtlichen Verhältnissen - im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von SUN auch eine andere Rückstauebene festgelegt werden. Ein entsprechender Hinweis ist dann in den Genehmigungsunterlagen der Grundstücksentwässerungsanlage enthalten.
Der Betrieb einer Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife über die Rückstauebene ist der sicherste Schutz. Die Hebeanlage pumpt auch bei Rückstau das Abwasser in die öffentliche Kanalisation. Damit bleibt die Hausentwässerung in vollem Umfang betriebsfähig.
Alternativ können Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 eingebaut werden. Der Einbau ist jedoch nur zulässig:
- Bei untergeordneter Nutzung der Räume (keine Wohn- oder Aufenthaltsräume)
- Wenn ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht.
- Wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.
Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen dürfen nur in Abwasserleitungen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eingebaut werden. Das Abwasser aus Obergeschossen muss ungehindert ablaufen können.
Der Rückstauverschluss darf niemals in den Anschlusskanal zur öffentlichen Kanalisation eingebaut werden. Er würde sonst bei Rückstau die gesamte Entwässerungsanlage absperren. Dann kann das im Gebäude anfallende Abwasser nicht mehr abfließen und wird dann aus höher gelegenen Abläufen, zum Beispiel im Erdgeschoss, austreten.
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Bei Starkregen ist die Kanalisation mit Wasser gefüllt. Oberflächenwasser kann nicht mehr in den Kanal abfließen. Wasser kann zum Beispiel über Lichtschächte, Türen und Einfahrten von Tiefgaragen in Ihr Gebäude eindringen.
Um dies zu verhindern, sollte die Unterkante von Türen und Fenstern mindestens 15 Zentimeter über dem umliegenden Gelände liegen – ebenso wie die Oberkante von Kellerlichtschächten. Kellertreppen sollten an ihrem oberen Ende eine Schwelle erhalten.
Die Gefahr einer Überflutung ist wesentlich abhängig von der Geländeform um Ihr Gebäude. In abschüssigem Gelände oder in Geländesenken ist die Gefahr größer als auf ebenen oder gar höher gelegenen Flächen.
Um die Gefährdung einschätzen zu können, hilft ein Blick auf die Hinweiskarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Diese Karte kann aber lediglich Anhaltspunkte für die Gefährdung geben. Rechtliche Tatbestände lassen sich daraus nicht ableiten.
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Nicht nur Starkregen, sondern auch langanhaltende Niederschläge, Sturzfluten oder hohe Grundwasserspiegel („Grundhochwasser“) lassen den Wasserspiegel von Bächen und Flüssen ansteigen. Die Gefährdung ist hier natürlich abhängig von der Lage Ihres Gebäudes zum nächsten Gewässer.
In vielen Gemeinden – so auch in Nürnberg – gibt es amtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete. Die dort angegebenen Flächen sind entscheidend für die Nutzung und Gefährdung des jeweiligen Grundstücks. Hochwasser-Gefahrenkarten im Internet helfen Ihnen bei der Beurteilung der konkreten Gefährdung.