Wassertropfen trifft auf Wasseroberfläche

Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

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Schutz vor Rückstau, Starkregen und Hochwasser

Die Gefahren für Ihr Gebäude

Gefahren durch Wasser können für Sie auf die hier genannten Arten entstehen. Diese sind voneinander unabhängig zu betrachten und erfordern unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung.



Rückstau aus dem Kanalnetz

Rückstau aus dem Kanalnetz © Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

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    Bei Regen gelangen erheblich höhere Abwassermengen in die Kanalisation als bei Trockenwetter. Der Wasserstand im Kanal steigt an. Dadurch ist der Abwasserabfluss aus Ihrem Gebäude eingeschränkt – es kommt zum Rückstau.

    Schutz gegen Rückstau

    Durch den ansteigenden Wasserstand im Kanalnetz kann Abwasser über Ihre privaten Kanäle (= „Grundstücksentwässerungsanlage“) in Ihr Gebäude eindringen. Betroffen sind dann alle Räume, die unter der sogenannten „Rückstauebene“ liegen.

    Die Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante beziehungsweise der Geländeoberkante an der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals. Bis zu dieser Höhe kann das Wasser in der Kanalisation ansteigen. *

    Deshalb ist für alle Räume und Flächen, die unter der Rückstauebene liegen, ein Schutz gegen das aus dem Kanalnetz eindringende Abwasser nötig.

    Durch den Einbau einer Hebeanlage oder durch Rückstauverschlüsse können Sie sich zuverlässig schützen. Diese Anlagen sind jedoch nur wirkungsvoll, wenn sie fachgerecht eingebaut, regelmäßig gewartet und richtig bedient werden.

    * In Einzelfällen kann - abhängig z.B. von örtlichen Verhältnissen - im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von SUN auch eine andere Rückstauebene festgelegt werden. Ein entsprechender Hinweis ist dann in den Genehmigungsunterlagen der Grundstücksentwässerungsanlage enthalten.

    Schutz durch Hebeanlagen

    Abwasser-Hebeanlage © Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

    Der Betrieb einer Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife über die Rückstauebene ist der sicherste Schutz. Die Hebeanlage pumpt auch bei Rückstau das Abwasser in die öffentliche Kanalisation. Damit bleibt die Hausentwässerung in vollem Umfang betriebsfähig.

      Schutz durch Rückstauverschlüsse

      Rückstauverschluss © Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

      Alternativ können Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 eingebaut werden. Der Einbau ist jedoch nur zulässig:
      - Bei untergeordneter Nutzung der Räume (keine Wohn- oder Aufenthaltsräume)
      - Wenn ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht.
      - Wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.

        Ein wichtiger Hinweis

        Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen dürfen nur in Abwasserleitungen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eingebaut werden. Das Abwasser aus Obergeschossen muss ungehindert ablaufen können.

        Der Rückstauverschluss darf niemals in den Anschlusskanal zur öffentlichen Kanalisation eingebaut werden. Er würde sonst bei Rückstau die gesamte Entwässerungsanlage absperren. Dann kann das im Gebäude anfallende Abwasser nicht mehr abfließen und wird dann aus höher gelegenen Abläufen, zum Beispiel im Erdgeschoss, austreten.

        Bitte beachten Sie

        • Gemäß Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg sind Sie zum Einbau einer Rückstausicherung verpflichtet.
        • Bei Eigentümergemeinschaften gehören die Sicherungen gegen Rückstau zum Gemeinschaftseigentum. Die Kosten sind von allen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft zu tragen.
        • Wenn Sie zur Miete wohnen, werden Sie für den Betrieb der Rückstausicherungen verantwortlich sein (Regelung im Mietvertrag). Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer sind jedoch für deren Einbau und Wartung zuständig.
        • Falls Sie eine Wohnung oder ein Gebäude vermieten: Denken Sie daran, den Betrieb von Hebeanlage und Rückstauverschlüssen im Mietvertrag zu regeln.

        Ergänzende Hinweise

        • Schächte, Reinigungsöffnungen: Liegen Schächte außerhalb von Gebäuden unterhalb der Rückstauebene, müssen die Schachtdeckel wasserdicht und innendruckfest sein. Innerhalb von Gebäuden müssen Reinigungsöffnungen unterhalb der Rückstauebene zuverlässig dicht sein.
        • Hofflächen, Garageneinfahrten: Für Hofflächen und Garageneinfahrten unterhalb der Rückstauebene ist eine Hebeanlage erforderlich. Ein Rückstauverschluss reicht hier nicht aus, denn dann käme es bei Rückstau zu einer Überflutung der Flächen.
        • Kellertreppen, Kellerlichtschächte: Sind die Abläufe von außenliegenden Kellerabgängen oder Lichtschächten an die Entwässerungsanlage angeschlossen, ist auch hier ein Schutz gegen Rückstau nötig – in der Regel über eine Hebeanlage. Im Ausnahmefall kann auf eigene Gefahr ein Rückstauverschluss frostsicher im Gebäude eingebaut werden. In diesem Fall steigt bei Rückstau der Wasserspiegel im Lichtschacht oder Treppenabgang an. Deshalb müssen Sie hier (zum Beispiel durch eine Schwelle an der Kellertür) das Eindringen von Wasser in die tiefgelegenen Räume zuverlässig verhindern.

        Weiterführende Informationen

        Kontakt zur Grundstücksentwässerung



        Starkregen-Ereignisse

        Starkregen und Überflutung © Von Privat (der Fotograf möchte nicht genannt werden)

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          Bei Starkregen ist die Kanalisation mit Wasser gefüllt. Oberflächenwasser kann nicht mehr in den Kanal abfließen. Wasser kann zum Beispiel über Lichtschächte, Türen und Einfahrten von Tiefgaragen in Ihr Gebäude eindringen.

          Um dies zu verhindern, sollte die Unterkante von Türen und Fenstern mindestens 15 Zentimeter über dem umliegenden Gelände liegen – ebenso wie die Oberkante von Kellerlichtschächten. Kellertreppen sollten an ihrem oberen Ende eine Schwelle erhalten.

          Die Gefahr einer Überflutung ist wesentlich abhängig von der Geländeform um Ihr Gebäude. In abschüssigem Gelände oder in Geländesenken ist die Gefahr größer als auf ebenen oder gar höher gelegenen Flächen.

          Um die Gefährdung einschätzen zu können, hilft ein Blick auf die Hinweiskarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Diese Karte kann aber lediglich Anhaltspunkte für die Gefährdung geben. Rechtliche Tatbestände lassen sich daraus nicht ableiten.

          Weiterführende Informationen



          Hochwasser

          Hochwasser © Stadt Nürnberg, Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR)

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            Nicht nur Starkregen, sondern auch langanhaltende Niederschläge, Sturzfluten oder hohe Grundwasserspiegel („Grundhochwasser“) lassen den Wasserspiegel von Bächen und Flüssen ansteigen. Die Gefährdung ist hier natürlich abhängig von der Lage Ihres Gebäudes zum nächsten Gewässer.

            Überschwemmungsgebiete

            In vielen Gemeinden – so auch in Nürnberg – gibt es amtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete. Die dort angegebenen Flächen sind entscheidend für die Nutzung und Gefährdung des jeweiligen Grundstücks. Hochwasser-Gefahrenkarten im Internet helfen Ihnen bei der Beurteilung der konkreten Gefährdung.

            Bitte beachten Sie

            • Auch kleine Gewässer können Hochwasser führen und ihre Umgebung entsprechend beeinträchtigen.
            • Neben den Gefahren durch Hochwasser im Oberflächengewässer gibt es auch Gefährdungen Ihres Gebäudes durch hohe Grundwasserstände („Grundhochwasser“).
            • Die Themen rund ums Hochwasser gehören nicht zum Aufgabenbereich der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg. In Nürnberg sind hier das Umweltamt und der Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) zuständig.

            Weiterführende Informationen



            Kontakt

            Rückstau aus dem Kanalnetz

            Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

            Grundstücksentwässerung

            Peuntgasse 1290402 Nürnberg
            Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Peuntgasse+12&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
            09 11 / 2 31-30 09<tel:09112313009>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=20411>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/sun/grundstuecksentwaesserung_kontakt_allg.html>

            Für einen Besuch bei uns bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

            Starkregen-Ereignisse

            Umweltamt der Stadt Nürnberg

            Klimaanpassung / Starkregen

            Frau Raab

            09 11 / 2 31-2 74 73<tel:091123127473>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=13515>

            Hochwasser

            Umweltamt der Stadt Nürnberg

            Überschwemmungsgebiete

            Herr Pillipp

            09 11 / 2 31- 9 04 47<tel:091123190447>

            Herr Ruf

            09 11 / 2 31- 38 71<tel:09112313871>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=53983>

            Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR)

            Wasserwirtschaft / Hochwasserdienst

            09 11 / 2 31-48 74<tel:09112314874>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=30870>