Zerkleinerungsanlagen
Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Hygieneartikel etc., bei denen die zerkleinerten Abfälle in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen, dürfen nicht an die Abwasseranlage angeschlossen werden.
Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Hygieneartikel etc., bei denen die zerkleinerten Abfälle in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen, dürfen nicht an die Abwasseranlage angeschlossen werden.
Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser in einem gemeinsamen Kanalnetz abgeleitet. Im Trennsystem werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser in getrennten Kanalnetzen abgeleitet.
Während das Schmutzwasser in den Schmutzwasserkanälen zu den Klärwerken weiterfließt, münden die Regenwasserkanäle an sogenannten Regenauslässen in das nächstliegende Gewässer.
Die Straßenabläufe sind an die Regenwasserkanäle angeschlossen. Spül- oder Waschwasser darf nicht in die Straßenabläufe geschüttet werden. Es gelangt sonst unmittelbar in die Umwelt und führt dort zu Schäden am Gewässer.
Feste Abfälle, Altöl, Speiseöle und Speisefette sowie Problemabfälle dürfen nicht über das Abwasser entsorgt werden.