Bürgerbegehren
Bisherige Bürgerbegehren:
- Radentscheid Nürnberg 2020
- 365€-Ticket in Nürnberg
- Schließung des Delphinariums
- "Rettet das Cafe Wanner"
- "Soll das Sigena-Gymnasium durch die Wiederzulassung von Eingangsklassen ab dem Schuljahr 1996/97 erhalten bleiben?"
Ablauf bei einem Bürgerentscheid
Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sammeln in Eigenregie Unterschriften unter den Nürnberger Wahlberechtigten.
Diese Unterschriften werden der Stadt übergeben und stichprobenartig geprüft - derzeit etwa 12.000 Unterschriften müssen erreicht werden.
Innerhalb eines Monats nach der Einreichung der Unterschriftslisten muss der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden: Entscheidet der Stadtrat, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und genügend Unterschriften bekommen hat, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Falls die Initiatoren zustimmen, kann diese Frist um 3 weitere Monate verlängert werden. Wenn der Stadtrat die geforderte Maßnahme beschließt oder die vertretungsberechtigten Initiatoren/innen das Bürgerbegehren zurückziehen, kann der Bürgerentscheid entfallen.
Der Bürgerentscheid wird wie eine Wahl durchgeführt, abstimmungsberechtigt sind alle für eine Stadtratswahl StimmWahlberechtigten.
Allgemeine Information zu Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Es wurde in Bayern 1995, zusammen mit dem Bürgerentscheid, auf Gemeinde- und Landkreisebene eingeführt. Mit ihm können alle unterschriftsberechtigten Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten der Gemeinde (Sachfragen des eigenen Wirkungskreises) beantragen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerentscheids sind im Art. 18 a Bayer. Gemeindeordnung genannt.
Wahlamt der Stadt Nürnberg
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-33 50
Telefax 09 11 / 2 31-28 44
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