Ablauf bei einem Bürgerentscheid
Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sammeln in Eigenregie Unterschriften unter den Nürnberger Wahlberechtigten.
Diese Unterschriften werden der Stadt übergeben und stichprobenartig geprüft - derzeit etwa 12.000 Unterschriften müssen erreicht werden.
Innerhalb eines Monats nach der Einreichung der Unterschriftslisten muss der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden: Entscheidet der Stadtrat, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und genügend Unterschriften bekommen hat, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Falls die Initiatoren zustimmen, kann diese Frist um 3 weitere Monate verlängert werden. Wenn der Stadtrat die geforderte Maßnahme beschließt oder die vertretungsberechtigten Initiatoren/innen das Bürgerbegehren zurückziehen, kann der Bürgerentscheid entfallen.
Der Bürgerentscheid wird wie eine Wahl durchgeführt, abstimmungsberechtigt sind alle für eine Stadtratswahl StimmWahlberechtigten.