Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Er wurde in Bayern 1995, zusammen mit dem Bürgerbegehren, auf Gemeinde- und Landkreisebene eingeführt. Mit ihm können alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger - nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl - über Angelegenheiten der Gemeinde (Sachfragen des eigenen Wirkungskreises) entscheiden.
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Ihm entspricht auf Landesebene der Volksentscheid (vgl. Art. 18a Bayer. Gemeindeordnung).
Bürgerentscheid zum künftigen Umgang mit dem historischen Rathaussaal am 25. Mai 2014
Beim Bürgerentscheid am 25. Mai 2014 wurde den Stimmberechtigten aufgrund eines Stadtratsbeschlusses (Ratsbegehren) die Frage gestellt: „Soll die Bemalung des historischen Rathaussaals nach dem durch Fotos dokumentierten Vorkriegszustand aus dem Jahr 1904/1905 rekonstruiert werden?“ Der Bürgerentscheid wurde abgelehnt.
Bürgerentscheid über den Bebauungsplan Nr. 4333 zum Augustinerhof in Nürnberg am 14. Januar 1996
Beim Bürgerentscheid am 14. Januar 1996 wurde den Stimmberechtigten aufgrund eines Stadtratsbeschlusses (Ratsbegehren) die Frage gestellt: „Soll für das Gebiet zwischen Augustinerstraße, Winklerstraße, Zwischen den Fleischbänken, der Pegnitz und der Karlstraße ein neues Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einer Mischgebietsnutzung eingeleitet und demzufolge das Verfahren zum Erlaß des Bebauungsplanes Nr. 4333 2. Fassung eingestellt werden?“ Der Bürgerentscheid war erfolgreich.