Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl in Nürnberg mit Hauptwohnung gemeldet sind, und erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
War Ihre letzte Hauptwohnung vor dem Wegzug ins Ausland in Nürnberg?
Dann können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Bundestagswahl beantragen. Der Antrag muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Weitere Hinweise, auch zum Versand, finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin. Dort finden Sie auch die Antragsformulare sowie ein Merkblatt als PDF zum Download. Darüber hinaus werden auch gedruckte Antragsformulare beim Nürnberger Wahlamt erhältlich sein. Den Link zum Antrag finden Sie weiter unten.
Muss der ausgefüllte Antrag im Original beim Wahlamt vorliegen (Fall 2 des Antrags), senden Sie diesen bitte per Post an :
Stadt Nürnberg – Wahlamt
Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg.
Kann der Versand per E-Mail erfolgen (Fall 1 des Antrags), nutzen Sie bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Dort können auch PDF- oder Bilddateien angehängt werden.
Der Wahlvorgang wird erläutert: Von der Wahlbenachrichtigung und Briefwahl über den Stimmzettel bis zur Erst- und Zweitstimme.
Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie
Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlberechtigung bekommen hat, sollte Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.
Briefwahlunterlagen werden weltweit verschickt und kommen per Post zu Ihnen.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Die Bearbeitung und der Versand der Briefwahlunterlagen dauert vier bis sechs Arbeitstage.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken.
Nennen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Das Schreiben muss außerdem von allen Antragstellern/Antragstellerinnen unterschrieben werden.
Schreiben Sie einfach, dass Sie per Briefwahl wählen wollen. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben.
Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!
Sie können den Wahlraum bei Bedarf auch wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahl beantragen.
Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen wollen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Wahlkreis liegt.
Das Wahlamt der Stadt Nürnberg stellt für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Musterstimmzettel zur Bundestagswahl 2021 in den Nürnberger Wahlkreisen 244 und 245 zur Verfügung: