Eine Hand mit einem Stift über einem Stimmzettel in Nahaufnahme

Wahlen in Nürnberg

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Bundestagswahl - Informationen für Wählende

Eine Hand wirft einen Stimmzettel in eine Wahlurne ein, die eine Deutschlandflagge zeigt, Bild © Stadt Nürnberg, Wahlamt

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

Wählen nach Umzug

Wie wird gewählt?

Der Wahlvorgang wird erläutert: Von der Wahlbenachrichtigung und Briefwahl über den Stimmzettel bis zur Erst- und Zweitstimme.

  • Weiterlesen<https://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/248475/wie-sie-waehlen-koennen>

Warum hat der Stimmzettel oben rechts eine Lücke?

Nach § 45 Absatz 2 Satz 1 BWO befindet sich auf allen Stimmzetteln oben rechts eine abgeschnittene Ecke oder ein Loch. Diese Kennzeichnung dient als Orientierung für blinde oder sehbehinderte Menschen. Durch diese Markierung können die Personen ihren Stimmzettel sicher in eine sogenannte Wahlschablone einlegen. Diese Schablone enthält ertastbare Löcher genau an den Stellen, an denen sich auf den Stimmzetteln die Kreise zum Ankreuzen der Wahlvorschläge befinden. So können blinde und sehbehinderte Menschen auf Wunsch ohne Hilfspersonen wählen.

  • zu § 45 BWO<https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__45.html>

Wahlbenachrichtigung

Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält bis spätestens 2. Februar 2025 eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum rollstuhlgerecht,
  • wie Sie Briefwahlunterlagen erhalten können.

Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber am 2. Februar 2025 noch keine Wahlberechtigung bekommen hat, sollte Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen © Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth

Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?

Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.

    Briefwahlunterlagen werden weltweit verschickt und kommen per Post zu Ihnen.

    Ausgabe der Briefwahlunterlagen

    Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 hat begonnen und ist im Gang.

    Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
    Die Bearbeitung und der Versand der Briefwahlunterlagen dauert ca. sechs Werktage.

    So bekommen Sie Briefwahlunterlagen

    Wichtig!

    Bitte melden Sie sich spätestens Dienstag, 18. Februar 2025, wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr gewährleisten!

    Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!


    Wahlräume

    Wahlraum © Amt für Stadtforschung und Statistik

    Sie können den Wahlraum bei Bedarf auch wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahl beantragen.

    Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen wollen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Wahlkreis liegt.

      Mit dem Wahlraumfinder können Sie zu einer beliebigen Nürnberger Adresse das Wahllokal mit dem zugeordneten Wahlraum finden.

      Anmerkung: Damit Sie in diesem Wahlraum wählen können, müssen Sie

      • eine Wahlbenachrichtigung für diesen Wahlraum zugeschickt bekommen haben
      • oder einen für diesen Wahlkreis gültigen Wahlschein haben.

      Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik

      Die repräsentative Wahlstatistik ist ein wichtiges Werkzeug, um Trends bei Wahlen verstehen zu können. Die repräsentative Wahlstatistik ...

      • zeigt das Wahlverhalten bei Bundestags- und Europawahlen
      • erhebt Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen
      • wird durchgeführt, indem in repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken die Stimmzettel einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppe erhalten
      • erhebt keine personenbezogenen Daten und wahrt das Wahlgeheimnis

      Musterstimmzettel

      Teaser Musterstimmzettel BTW 2025 © Stadt Nürnberg, Wahlamt

      Das Wahlamt der Stadt Nürnberg stellt für interessierte Bürgerinnen und Bürger die Musterstimmzettel zur Bundestagswahl 2025 in den Nürnberger Wahlkreisen 243 Nürnberg-Nord und 244 Nürnberg-Süd zur Verfügung:

      Informationen in Leichter Sprache

      Leichte Sprache Label © Stadt Nürnberg

      Auf dieser Internet·seite finden Sie eine Übersicht zum Bereich: Wahlen.

      • Mehr erfahren<https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/wahlen_informationen_stadt_nuernberg_leichte_sprache.html>

      Stadt Nürnberg

      Wahlamt

      Unschlittplatz 7a90403 Nürnberg
      Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Unschlittplatz+7&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
      09 11 / 2 31-3350<tel:09112313350>09 11 / 2 31-7036<tel:09112317036>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=16163>
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      8.30 Uhr – 12.30 Uhr
      Freitag, 21. Februar 2025
      8.30 Uhr – 15 Uhr

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