Eine Hand mit einem Stift über einem Stimmzettel in Nahaufnahme

Wahlen in Nürnberg

Das Ehrenamt der Schöffin bzw. des Schöffen

Die Suche der Stadt Nürnberg nach Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 ist abgeschlossen. Vielen Dank für Ihr Interesse!

    Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu diesem Ehrenamt.


      Das Amt des Schöffen und seine Voraussetzungen

      Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" und Merkblatt für Schöffen

      Nähere Informationen können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" und dem Merkblatt für Schöffen vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz entnommen werden.

        Einführungsfilm des BR für Schöffinnen und Schöffen

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        Gewinnung von Schöffinnen und Schöffen durch das Wahlamt/Amt für Stadtforschung und Statistik

        Die Stadt Nürnberg wird vom Präsidenten des Landgerichts aufgefordert, Nürnberger Schöffinnen bzw. Schöffen und Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen vorzuschlagen. Dabei wird die Suche nach Schöffinnen und Schöffen vom Wahlamt/Amt für Stadtforschung und Statistik betreut, während die Suche nach Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vom Jugendamt durchgeführt wird.

          Die Wahl der Schöffinnen bzw. Schöffen für die nächste Amtsperiode (2024 - 2028) läuft in einem zweistufigen Verfahren.

            • Zunächst erstellt das Wahlamt/Amt für Stadtforschung und Statistik ab Januar 2023 anhand der eingegangenen/eingehenden Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Nürnberger Bewerberinnen und Bewerbern. Der endgültige Beschluss über die Vorschlagsliste wird vom Nürnberger Stadtrat gefasst.
            • Aus der vom Stadtrat beschlossenen Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl. Dabei wird aus der Vorschlagsliste nur die Hälfte der Personen ausgewählt. Wer nicht auf der Vorschlagsliste des Wahlamts/Amts für Stadtforschung und Statistik steht, kann auch nicht zum Schöffen gewählt werden. Die Benachrichtigung der zum Haupt- bzw. Hilfsschöffen ernannten Personen erfolgt durch das Amtsgericht.

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            Wahlamt der Stadt Nürnberg

            Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22features%22%3A%5B%7B%22label%22%3A%22Unschlittplatz+7a%22%2C%22coordinates%22%3A%5B650219.9798%2C5479850.5311%5D%7D%5D%2C%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%7D%5D¢er=650219.9797999999%2C5479850.531099999&zoomlevel=5>
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