Der Volksentscheid ist im Freistaat Bayern eine Abstimmung, bei der ein Gesetzentwurf nicht vom Parlament, sondern direkt von den Wahlberechtigten beschlossen oder verworfen wird. Der Volksentscheid ist ein Instrument direkter Demokratie.
- Informationen das Bayer. Staatsministeriums des Inneren zu Volksentscheiden<https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php>
- Zum Internetauftritt des Landeswahlleiter<https://www.wahlen.bayern.de/vb-ve/>